Tod im Bezirksgericht: Fall nun bei EGMR

Im Fall des tödlichen Schusses auf eine Rechtspflegerin am Bezirksgericht Hollabrunn im Jahr 2009 will die Verteidigerin des Täters nicht aufgeben. Nun beschäftigt der Fall auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Der 60-Jährige wurde im Oktober 2010 am Landesgericht Korneuburg - mittlerweile rechtskräftig - zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Anwältin Christine Lanschützer reichte aber im Dezember Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Es sei kein faires Verfahren gewesen und ihrem Mandanten stehe eine „angemessene Entschädigung für die Verletzung seiner Grundrechte“ zu, wurde sie von der Tageszeitung „Kurier“ am Dienstag zitiert.

Laut Lanschützer wurden dem Mann nicht nur entlastende Zeugen, sondern auch ein zusätzliches Gutachten verwehrt. Die Anwältin strebt zudem eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Österreich an.

Juristin rechnet mit Entscheidung in einigen Jahren

Mit einer Entscheidung des EGMR rechnet die Juristin aber nicht in absehbarer Zeit. Normalerweise würden derartige Verfahren vier bis sechs Jahre in Anspruch nehmen, erklärte sie der APA. Da es sich in diesem Fall um eine lebenslange Freiheitsstrafe handle, könne man dies aber in Kauf nehmen.

Der damals 57-Jährige hatte am 16. Dezember 2009 die Vorsteherin der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Hollabrunn mit einer Pistole erschossen und überdies versucht, mit der Waffe eine im Gerichtsgebäude anwesende Richterin zu töten, von der er sich in seinem Scheidungsverfahren ungerecht behandelt fühlte.

Die 42-jährige Gerichtsangestellte, die sich ihm in den Weg gestellt hatte beziehungsweise versuchte, ihn zu beruhigen, starb durch einen Kopfschuss aus nächster Nähe. Der Fall löste eine österreichweite Diskussion um die Sicherheitsvorkehrungen an „kleinen“ Gerichten aus.