Kein Aufschub für Waldviertler Schuherzeuger

Der Schuhproduzent Heini Staudinger hat im Kampf gegen die Finanzmarktaufsicht am Dienstag eine erste juristische Niederlage erlitten. Der Verfassungsgerichtshof hat seiner Beschwerde gegen einen Bescheid der FMA keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Die Finanzmarktaufsicht hatte Staudinger per Bescheid aufgetragen, die „unerlaubte Entgegennahme fremder Gelder“ zu unterlassen - mehr dazu in 2.000 Euro Strafe für Staudinger. Staudinger hatte von Freunden und Bekannten drei Millionen Euro eingesammelt und zahlt dafür vier Prozent Zinsen. Dies qualifizierten die Finanzaufseher als Bankgeschäfte, die in Österreich nur mit entsprechender Konzession ausgeübt werden dürfen.

Staudinger will sich weiter wehren

In seinem Gesuch auf aufschiebende Wirkung an den Verfassungsgerichtshof hatte Staudinger, als Chef der GEA-Geschäfte („Waldviertler“), ausgeführt, dass seine Tätigkeit „keine Bedrohung des österreichischen Bankwesens“ darstelle und die Stabilität des Finanzplatzes nicht beeinträchtige. Dazu sagte der Sprecher des Verfassungsgerichtshofs Christian Neuwirth laut APA am Dienstag: „Dies genügt nicht als Begründung, warum für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht. Vielmehr wäre es notwendig gewesen, präzise darzustellen, welche besonderen Nachteile es konkret für ihn gibt.“

10.000 Euro Beugestrafe sind zu zahlen

Staudinger wurde deshalb mit einer Strafe in der Höhe von 10.000 Euro belegt die er nun zahlen muss. Gegen die entsprechenden Bescheide will er sich bis in die höchsten Instanzen wehren. Seine Forderung: Die sogenannte Schwarmfinanzierung soll legalisiert werden, gerade in Zeiten wie diesen, in denen die Banken wegen neuer Eigenkapitalvorschriften keine Kredite mehr an Kleinunternehmer vergeben, seien alternative Finanzierungsformen bitter notwendig, sagte er.

Staudinger: „Ich gehe auch ins Gefängnis“

Staudinger gibt sich weiterhin kämpferisch: „Ich gehe, wenn’s sein muss, ins Gefängnis“, ließ er am Dienstagabend ausrichten. Er selbst befindet sich zur Zeit auf Afrikareise, bei von ihm unterstützten Spitälern in Tanzania, wie das Schuh-Unternehmen GEA mitteilte. Staudinger reagierte demnach „erstaunt, aber gelassen“ auf die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung für seine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof. Er ist aber auch enttäuscht.

„Nach dem Gesetz kann die Finanzmarktaufsicht meine Firma schließen, wenn ich den Bescheid nicht befolge. Dass das in den Augen des Verfassungsgerichtshofs kein unverhältnismäßiger Nachteil ist, finde ich erstaunlich und dass der Gerichtshof darauf mit keinem Wort einging ist enttäuschend“ reagierte Staudinger auf den Bescheid.

Endgültiger Entscheid dauerte noch Monate

Der Bescheid der Finanzmarktaufsicht gilt vorerst. In der Sache selbst werden die Verfassungsrichter erst in einigen Monaten entscheiden.Im Schnitt dauern Verfahren beim Verfassungsgerichtshof neun Monate, Staudingers Beschwerde ist seit Mitte Jänner anhängig.

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