Staudinger präsentiert Gesetzesvorschlag

Klein- und Mittelbetriebe in Österreich tun sich schwer, von privaten Investoren Geld aufzunehmen. Heinrich „Heini“ Staudinger ist der Vorreiter der alternativen Unternehmensfinanzierung. Dazu präsentierte er am Dienstag einen Gesetzesentwurf, er will im Konflikt mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht nachgeben.

Das erste Gea-Geschäft wurde in der Wiener Josefstadt eröffnet. Heute betreibt Staudinger in Österreich und Deutschland 13 Geschäfte, gut 20 werden auch von Partnern geführt. Staudinger beschäftigt 130 Mitarbeiter und macht zwölf Millionen Euro Jahresumsatz.

„Egal, wie viel Strafe - ich zahle sowieso nicht“

Gut zwei Dutzend Medienvertreter kamen in das kleine Geschäft in Wien, das überwältigte den Finanzrebellen aus dem Waldviertel. Wenn es um den Dauerkonflikt mit der FMA geht, wird er emotional. „Ich bin so berührt, dass unser Thema euch nicht wurscht ist.“

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Die FMA forderte Staudinger auf, die drei Millionen Euro, die er von fast 200 privaten Investoren eingesammelt hatte, zurückzuzahlen. Der Bescheid wurde Anfang Jänner zugestellt - mehr dazu in FMA vs. Gea: Staudinger geht vor Höchstgericht. Außerdem wurde ihm eine Zwangsstrafe von 10.000 Euro aufgebrummt. „Egal, ob ich 10.000, 50.000 oder 100.000 Euro Strafe bekomme - ich zahle sowieso nicht“, sagte Staudinger bei dem Pressegespräch. Er bekräftigte, in dem Kampf um sein Modell eine Gefängnisstrafe riskieren zu wollen. Zugleich bastelt er aber an einem Genossenschaftsmodell für seine Firma.

FMA wartet auf VfGH-Bescheid

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat seiner Beschwerde gegen die Zwangsstrafe keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Nun steht beim VfGH die Entscheidung an, ob er die Causa an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) weiterleitet und wenn, ob auch die Verwaltungsrichter so befinden. Das wird von der Aufsicht abgewartet, dann sind die Vollstreckungsbehörden dran.

Der Schuhproduzent räumte ein, dass nach Eskalation des Konflikts mit der FMA die Umsätze „in die Höhe gefetzt“ seien. Hätte der Streit zur Folge gehabt, dass die Umsätze sinken, „hätten wir schön geschaut“. Gea stellte die Verträge in der Zwischenzeit um. 185 der 192 angeschriebenen Darlehensgeber unterschrieben, dass sie auf die staatliche Einlagensicherung und den Schutz der FMA verzichten. Die restlichen sieben „Freunde“ (52.000 Euro) werde er bitten, zu unterschreiben - oder er zahle ihnen ihr Geld zurück, sagte Staudinger.

"Waldviertler" -Demonstration vor Parlament

APA/Herbert Pfarrhofer

Staudinger schlägt auch eine Gesetzesänderung vor, die es Unternehmen erleichtern soll, ohne Banken zu Geld zu kommen. Für immer mehr kleine und mittelgroße Firmen wird diese Finanzierungsform zu einer Alternative, weil sie wegen der strengeren Eigenkapitalvorschriften schwerer zu Krediten bei Banken kommen. Der Gesetzesvorschlag, den Staudinger gemeinsam mit seinem Bruder, einem Verfassungsjuristen und einem Rechtsanwalt erarbeitete, sieht Veränderungen im Bankwesen- und im Kapitalmarktgesetz vor.

Damit sollen Firmen wie Staudinger oder auch Kommunen von der Bankkonzessionspflicht verschont bleiben, sofern die Darlehen von Freunden oder Bürgern für betriebliche Investitionen aufgenommen werden. Gleiches soll für gemeinnützige bzw. mildtätige Organisationen gelten.

Veränderung bei Prospektpflichtgrenze

Sie schlagen unter anderem vor, dass die Grenze angehoben wird, ab der ein Unternehmer, der sich über Direktdarlehen finanziert, der Prospektpflicht unterliegt. Derzeit liegt die Grenze bei 100.000 Euro, die Erstellung eines Prospekts kostet bis zu 50.000 Euro. Staudinger fordert, dass diese Grenze auf fünf Millionen Euro angehoben wird. Das sei auch der gesetzliche Rahmen, den die EU vorgibt. Er kann sich gleichzeitig aber auch vorstellen, dass die Darlehensnehmer für Transparenz sorgen, indem sie ihre Investoren regelmäßig über die Lage des Unternehmens informieren.

ÖVP, SPÖ, Grüne und Wirtschaftskammer signalisierten laut Staudinger Zustimmung. Er will ein Zeitfenster vor dem Ende der Legislaturperiode nutzen und den Finanzausschuss mit dem jetzt einmal bis zum 9. April mit dem Ersuchen zur „Begutachtung“ vorliegenden Gesetzesantrag am 25. Juni befassen, um es in der ersten Juli-Woche ins Plenum zu schaffen.

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