Sturz von Brücke: Urteil ausgesetzt

Vorläufig ohne Urteil ist am Dienstag in Krems der Prozess gegen einen 24-jährigen Studenten zu Ende gegangen. Der Deutsche wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen, doch der Wahrspruch der Geschworenen wurde ausgesetzt.

Nach fünfstündiger Beratung sprachen die acht Geschworenen den beschuldigten Studenten um 22.00 Uhr einstimmig vom Vorwurf des versuchten Mordes frei und verurteilten ihn mit 5:3 Stimmen wegen fahrlässiger Körperverletzung, die eine schwere Körperverletzung zur Folge hatte - Höchststrafe ein halbes Jahr Haft.

„Etwas, das alle heiligen Zeiten vorkommt“

Wegen eines „offenkundigen Tatsachen- und Rechtsirrtums“ setzte der Schwurgerichtshof den Wahrspruch jedoch aus. Die Verhandlung ging somit ohne Urteil zu Ende und muss vor einem anderen Gericht mit neuen Richtern und neuen Geschworenen abermals durchgeführt werden. Ein Rechtsmittel gegen die Aussetzung des Wahrspruches ist nicht möglich.

Fassungslos reagierte Verteidiger Erich Gemeiner: „Wir haben es geschafft, die Geschworenen zu überzeugen, und sind zu einem passablen Urteil gekommen, das wir auch angenommen hätten, egal mit welcher Strafe. Die Aussetzung eines Wahrspruches ist jedoch etwas, das alle heiligen Zeiten vorkommt, damit kann man nicht rechnen und damit muss man nicht rechnen.“

Die Aussetzung des Spruches der Geschworenen muss nicht begründet werden. Das mache es schwierig, die Entscheidung nachvollziehen zu können, sagte Gemeiner. Der neuen Verhandlung blicke er wertfrei entgegen: „Wir müssen davon ausgehen, dass die neuen Geschworenen genauso unbeeinflusst sind wie heute, und somit ist auch in der neuen Verhandlung wieder alles möglich.“

Opfer überlebte Sturz von Brücke schwer verletzt

Der 24-jährige Angeklagte musste sich wegen versuchten Mordes verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, einen Studienkollegen Anfang März absichtlich über das Eisengeländer der Wiener Brücke in Krems gestoßen zu haben. Der 21-jährige Waldviertler wurde dabei schwer verletzt - mehr dazu in Mordprozess nach Sturz über Brücke.