Übergriff im Gefängnis: Prozess vertagt

Mehrere Übergriffe unter jugendlichen Häftlingen haben im Sommer zu einer Debatte über den Jugendstrafvollzug geführt. Im Landesgericht Wr. Neustadt musste sich am Montag ein damals 17-Jähriger wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten.

„Was Sie gemacht haben, das wissen Sie selbst am besten“, sagte die Richterin am Montagvormittag zu dem Angeklagten und wies ihn darauf hin, dass ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund sei.

Bereits im Jänner soll es zu dem Übergriff des damals 17-Jährigen auf einen 16-Jährigen gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wirft dem jungen Mann Vergewaltigung und Körperverletzung vor. Er soll den 16-Jährigen zu geschlechtlichen Handlungen genötigt und ihm Faustschläge und Fußtritte ins Gesicht verpasst haben. Dann habe er ihn zu Boden gedrückt und sich sexuell an ihm vergangen - mehr dazu in Jugendlicher Häftling vergewaltigt. Zu den Schlägen bekannte sich der junge Mann am Montag schuldig, nicht aber zu der Vergewaltigung.

Öffentlichkeit von Verhandlung ausgeschlossen

Kurz nach Prozessbeginn wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Richterin verwies auf die Privatsphäre des Opfers und darauf, dass es sich hier um ein Sittlichkeitsdelikt handelt. Kurz nach Mittag wurde der Prozess vertagt, weil ein Zeuge nicht erschienen ist.

Bekannt wurde der Fall im Juli, nach einem Bericht der Wochenzeitung „Falter“. Dieser Übergriff in einer Justizanstalt des Jugendstrafvollzugs war einer von mehreren die heuer für Aufsehen sorgten. Nur wenige Wochen zuvor, wurde im Mai die Vergewaltigung eines 14-Jährigen in der Jugendabteilung der Justizanstalt Wien Josefstadt bekannt. Mittlerweile kündigte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) an, den Jugendstrafvollzug in Österreich mit einem umfassenden Maßnahmenpaket verbessern zu wollen.