18 Jahre Haft für Mord an Ex-Frau

Wegen Mordes an seiner Ex-Frau ist ein 53-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte sich geständig gezeigt und die Tötungsabsicht zugegeben.

Die zweifache Mutter war im August 2013 in Laa/Thaya auf offener Straße mit 36 Messerstichen getötet worden. Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen auf Mord, womit die Eventualfrage nach Totschlag entfiel. ´

Staatsanwältin meldet Berufung an

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Staatsanwältin Gudrun Bischof meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Richterin Xenia Krapfenbauer bezeichnete in der Urteilsbegründung die Unbescholtenheit und den Beitrag des Angeklagten zur Wahrheitsfindung als mildernd, erschwerend gewertet wurde die Brutalität der Tat.

Angeklagter: „Ich bin schuldig“

„Ich bin schuldig, ich habe sie getötet“, gab der Angeklagte zu Beginn des Prozesses unumwunden zu. Das einzige, was ihm leidtue, seien die Kinder, erklärte er auf mehrmalige Fragen. Er verspüre Erleichterung, und er schlafe jetzt besser als zuvor.

Sorgerechtsstreit als möglicher Auslöser der Tat

Die einvernehmliche Scheidung des Paares, das sich 2004 über das Internet kennengelernt und 2007 geheiratet hatte, war im Juni 2013 über die Bühne gegangen. Bereits zuvor hatte die Frau laut Staatsanwältin Gudrun Bischof mehrere Monate in einem Frauenhaus verbracht und zog dann in eine Wohnung in Laa an der Thaya. Am 28. August wurde dem 53-Jährigen der Antrag der Frau auf das alleinige Sorgerecht für die Buben (damals drei und fünf Jahre) zugestellt. Noch am selben Tag erwarb er, wie Bischof ausführte, eine Schreckschusspistole und Handschellen.

Mit Klappmesser 36 Mal auf Ex-Frau eingestochen

Am 29. August fuhr er von seinem Weinviertler Wohnort nach Laa an der Thaya, lauerte seiner aus Deutschland stammenden Ex-Frau auf und stach dann - nach einem gescheiterten Gespräch - mit einem Klappmesser 36 Mal auf sie ein, führte die Anklägerin aus. Als die Frau leblos am Boden lag, stach er ihr nochmals in den Hals. Dann überreichte er einem herbeigeeilten Augenzeugen die mitgebrachten Handschellen, ließ sich damit fesseln und wartete auf das Eintreffen der Polizei.

Die 38-Jährige wurde mehrmals reanimiert, sie starb wenig später im Spital. Nach Angaben der Staatsanwältin hatte die Frau elf Abwehrverletzungen an den Händen und Armen, ein Messerstich ging ins Herz.

Angeklagter sagte, dass er Ex-Frau töten wollte

Nach Darstellung des Angeklagten hatte er seine Ex-Frau an jenem Morgen in Laa an der Thaya gebeten, die beiden Buben am 6. September, dem Geburtstag des älteren, zwei Stunden länger als vereinbart sehen zu dürfen, was sie verweigert habe. Nach ihren Worten „Ich hab’ dir ja gesagt, du siehst die Kinder nie wieder“ setzte er ihr die Schreckschusspistole an die Stirn.

Als die Waffe nicht losging und die entsetzte Frau flüchten wollte, warf er die Pistole weg, worauf sich ein Schuss löste, lief ihr nach, zog das Messer und stach ihr dreimal in den Rücken. Als sie sich umdrehte, stach der Angeklagte weiter zu. Er habe gewusst, was er tat, und er habe sie nicht nur verletzten, sondern töten wollen, antwortete er auf die entsprechenden Fragen von Richterin Xenia Krapfenbauer.

„Hätte mir der Staat geholfen, wäre das vielleicht nicht passiert“, verwies er darauf, dass er vom Jugendamt gehört hätte, als Mann habe er in Österreich „sowieso keine Chance auf die Kinder“. Laut der Richterin hätte es allerdings am 2. September einen Termin in der Causa gegeben.

Hass und Rache als Motiv

Er habe nichts mehr für seine Frau empfunden, sagte der 53-Jährige. Hass und Rache als Motiv hatte er in früheren Befragungen angegeben und bestätigte heute seinen Gedankengang, wenn er die Kinder nicht haben könne, solle sie auch seine Frau nicht haben.

Die vorangegangenen Aufenthalte seiner Frau im Frauenhaus erklärte er mit ihren „Depressionen“: Ihr sei das Haus zu sanierungsbedürftig und der Wohnort zu langweilig gewesen. Bereits 2009 habe er sich scheiden lassen wollen, dann habe man sich versöhnt, er zog zu ihr in eine Wohnung nach Laa, das zweite Kind kam im Februar 2010 auf die Welt. Im April 2013 habe sie ihm eröffnet, dass sie sich endgültig trennen wollte.

„Zehn Minuten“ für den Tatentschluss benötigt

Wie lange er am 28. August 2013 für seinen Entschluss, sie zu töten, gebraucht habe, wollte das Gericht wissen. „Zehn Minuten“, war die Antwort. Gerichtspsychiater Werner Brosch bescheinigte dem Mann emotionale Armut in auffälligem Ausmaß und ein grobschlächtiges Wertgefüge. Es liege aber keine psychische Störung vor - weder zum Tatzeitpunkt noch allgemein -, die eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher rechtfertigen würde. 1998 hatte der Angeklagte wegen der Trennung von seiner ersten Frau einen Selbstmordversuch unternommen.

Zeuge schildert 53-Jährigen als „gefasst und ruhig“

Jener Zeuge, der dem Mann nach der Bluttat auf dessen eigenen Wunsch Handschellen angelegt hatte, schilderte ihn als „gefasst und ruhig“, fallweise mit einem „leichten Grinsen“ im Gesicht. Gesagt habe er sonst nichts. Der 30-Jährige war durch Hilfeschreie munter geworden und lief auf die Straße. Zuerst dachte er, ein Mann schlage auf eine Frau ein, erst beim Näherkommen sah er das Messer.

Als weiterer Zeuge sagte der Freund der 38-Jährigen aus. Er gab an, dass man gemeinsam in die Steiermark übersiedeln wollte, weshalb die Frau offensichtlich das alleinige Sorgerecht für die Buben beantragt hatte. Von ihrer vorangegangenen Ehe wusste er nahezu nichts.

Staatsanwältin: „Tat brutal und gefühllos begangen“

In ihrem Schlussvortrag forderte Staatsanwältin Gudrun Bischof die Geschworenen auf, sich von der auf Totschlag lautenden Eventualfrage nicht verwirren zu lassen. Die Verantwortung des Angeklagten spreche für die Mordanklage, er habe sich nicht zu der Tat hinreißen lassen, sondern sie kalt und berechnend, brutal und gefühllos begangen.

Der Beschuldigte habe zugegeben, am Vortag den Tod seiner Ex-Frau beschlossen zu haben, wenn sie in Sachen Kinder nicht einlenken würde. „Er tötete aus Hass und Rache“, so Bischof. Er habe ganz genaue Vorstellungen gehabt, wie es ablaufen sollte, verwies sie auf den beabsichtigten Schuss zwischen die Augen.

Als die Frau bereits blutüberströmt und regungslos am Boden lag, habe er ihr noch einmal in den Hals gestochen, um ganz sicherzugehen - und er gab selbst an, dass es ihm nicht leidtue. Wenn er die Kinder nicht haben konnte, sollte sie sie auch nicht haben. „Für ihn bedeutet das Gerechtigkeit“, meinte die Staatsanwältin.

Anwalt: „Mandant hat nichts verschleiert“

Rechtsanwalt Johannes Marchtrenker führte ins Treffen, dass sein Mandant unumwunden aussagte und nichts verschleierte. Aber eigentlich hätte der Angeklagte seinen Tötungsvorsatz bereits aufgegeben gehabt. Der 53-Jährige wollte sogar weggehen, als die verhängnisvolle Frage zur Obsorge zur Äußerung der Ex-Frau führte, er werde die Kinder nie mehr wiedersehen. Der Verteidiger appellierte an die Geschworenen, genau zu unterscheiden, was geplant war und dann tatsächlich passierte.

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