Preisabsprachen: Bußgeld für Brauerei Zwettl

Die Privatbrauerei Zwettl und die Mohrenbrauerei (Vorarlberg) müssen je 82.500 Euro an Bußgeld wegen Preisabsprachen zahlen. Man habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, heißt es von dem Waldviertler Unternehmen.

Bei den Preisabsprachen im Supermarkthandel setzte es Ende Jänner die nächsten Strafen: Die Privatbrauerei Zwettl und die Mohrenbrauerei müssen je 82.500 Euro an Bußgeld zahlen, informiert die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf ihrer Webseite. Die Entscheidungen des Kartellgerichts sind rechtskräftig. Beide Brauereien haben die Strafen akzeptiert.

Die Strafen gegen die Mohrenbrauerei August Huber KG und gegen die Privatbrauerei Zwettl Karl Schwarz GmbH seien wegen vertikaler Preisabsprachen mit den Supermarktketten verhängt worden, so die BWB. Sie haben - so wie zahlreiche andere Bierbrauer auch - die Endverkaufspreise abgestimmt: das Mohrenbräu von 2006 bis 2012, die Zwettler von 2007 bis 2011. Die Preisabsprachen betrafen die Listenpreise, insbesondere aber die Aktionspreise. „Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt“, erklärte die BWB. Den Kartellverfahren gingen Hausdurchsuchungen voraus.

„Kein Nachteil für Konsumenten“

Die Vorarlberger Mohrenbrauerei hat in einer Reaktion auf die verhängte Strafe die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und ihr Vorgehen scharf kritisiert - mehr dazu in Mohrenbrauerei kritisiert Wettbewerbsbehörde scharf. Der Chef der Privatbrauerein Zwettl, Karl Schwarz, betonte in einer Stellungnahme, dass man - wie branchenüblich - Handelspartnern Preise für Produkte empfohlen habe. Den Konsumenten sei daraus kein Nachteil entstanden. Man habe nach bestem Wissen und Gewissen agiert. Bis dato seien die Vorgaben nicht exakt geregelt gewesen, so Schwarz.