Streit über Bahnübergang-Finanzierung

Ab heute befasst sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Frage, wer für die Sicherheit an Bahnübergangen zahlen muss. Hintergrund ist ein Streit zwischen Bund und Gemeinden um die sogenannte Eisenbahnkreuzungsverordnung.

Im Vorjahr ereigneten sich auf den österreichischen Eisenbahnkreuzungen 157 Unfälle. Dabei kamen 18 Menschen ums Leben, 30 wurden schwer verletzt und 44 leicht. Laut Verkehrsministerium sind 2.301 Eisenbahnkreuzungen nicht technisch gesichert. Die Eisenbahnkreuzungsverordnung sieht nun vor, dass etwa 2.000 ungeregelte Bahnübergänge technisch aufgerüstet werden sollen. Die Gemeinden befürchten jedoch massive Mehrkosten.

Gemeinden fühlen sich übergangen

Die Umbaukosten pro Bahnübergang betragen zwischen 100.000 und 400.000 Euro, sagt Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer und verweist auf erste Berechnungen. Viele Gemeinden können sich das aber nicht leisten. „Es gibt bereits Gemeinden, die Vorschreibungen von mehreren 100.000 Euro bekommen haben. Das heißt, die haben ein großes finanzielles Problem, weil diese Vorschreibungen bis zu einem halben Jahresbudget ausmachen“, sagt Mödlhammer.

Zudem kritisiert der Gemeindebundpräsident, dass die Gemeinden kein Mitspracherecht hatten. „Wir fühlen uns massiv übergangen. Wir haben mehrmals versucht, den Konsultationsmechanismus in Gang zu setzen. Wir wurden nicht einmal mit einer Antwort befriedigt. Man hat gesagt, in der Form setzen wir das um.“

Ministerium verweist auf Gesprächsrunden

Nun soll der Verfassungsgerichtshof die Frage klären, ob der Bund mit den Gemeinden verhandeln hätte müssen. Eine Entscheidung wird es voraussichtlich erst im Sommer geben. Im Verkehrsministerium weist man die Kritik des Gemeindebundes jedenfalls zurück. Die Eisenbahnkreuzungsverordnung sei gründlich vorbereitet worden und ändere nichts an der bisherigen Regelung zur Kostenteilung. Außerdem habe es viele Gesprächsrunden gegeben, in die auch die Vertreter der Gemeinden eingebunden waren, heißt es von Seiten des Ministeriums.

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