Kirchenlieder: Hoher Beamter versetzt

Ein hoher Beamter des Landesschulrats, der das Singen von Kirchenliedern im Musikunterricht untersagt hatte, ist am Freitag versetzt worden. Er wurde mit sofortiger Wirkung der „Abteilung Schule“ des Amtes der Landesregierung zugeteilt.

„Die bisherige Dienstverwendung als Landesbediensteter bei der Bundesschulbehörde des Landesschulrats wurde aufgehoben, der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung des Landesschulrats hat die Zuweisung an die neue Abteilung akzeptiert“, sagt der Präsident des niederösterreichischen Landesschulrats, Hermann Helm. Als einen der Gründe für die Versetzung nannte Helm das „nicht mehr vorhandene Vertrauen“.

Beamter teilte andere Meinung als sein Vorgesetzter

Stein des Anstoßes war, dass sich Eltern eines konfessionslosen Kindes dagegen gewehrt hatten, dass in der Volksschule Heiligeneich (Bezirk Tulln) als Vorbereitung auf die Erstkommunion Kirchenlieder im Musikunterreicht gesungen wurden - mehr dazu in Volksschule: Streit um Kirchenlieder. Der Beamte sprach sich in einem Schreiben gegen das Einstudieren von Kirchenliedern im Musikunterricht aus, für Helm ging das jedoch in Ordnung.

Helm berief sich dabei auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, in dem es heißt, dass neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien. Zudem habe man sich bereits im Februar beim Ministerium erkundigt. In einem Antwortschreiben an die Familie hieß es damals, „dass selbstverständlich auf die Erstkommunion im Rahmen des Sach- und Gesamtunterrichts an Volksschule eingegangen werden kann, wobei die religiösen Inhalte als Teil der Lehre ausschließlich dem Religionsunterricht vorbehalten sind“.

Das Singen von Erstkommunionsliedern beschäftigt nun jedenfalls auch die Justiz, nachdem die Eltern der konfessionslosen Schülerin diese Woche eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht hatten, wie ein Sprecher gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) bestätigte. „Damit ist ein Gerichtsverfahren anhängig. Die Beschwerde wird nun geprüft.“

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