Jagdpächter klagt Mountainbiker: Vergleich

Der Prozess um vier Mountainbiker am Muckenkogel (Bezirk Lilienfeld) hat mit einem Vergleich mit dem Jagdpächter geendet. Sie dürfen jetzt nur noch mit Genehmigung des Grundeigentümers fahren. Der Streit ist damit aber noch nicht vom Tisch.

Die Sportler haben zugestimmt, nur mehr mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundeigentümers (Stift Lilienfeld) zu fahren. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig, da einer der Beklagten derzeit im Ausland ist und dem Vergleich erst zustimmen muss. Der Streit wird aber wohl auch nach Ende des Prozesses weitergehen. Die vier Mountainbiker hoffen nämlich, dass das Stift ihnen generell die Genehmigung zum Radfahren erteilt. Laut Anwalt Wolfgang Moser habe der Prior des Stiftes seine Zustimmung signalisiert, auch wenn noch keine Entscheidung gefallen ist. Rückenwind bekamen die Mountainbiker bereits, als die Klage bekannt wurde: Im Internet wurde eine Petition für die Sportler gestartet - mehr dazu in Jagdpächter klagt Mountainbiker.

Jagdpächter denkt über weitere Klage nach

Jagdpächter Rudolf Gürtler hingegen rechnet damit, dass das Stift das Mountainbiken am Muckenkogel nicht erlauben wird. Gürtler hat bereits angekündigt, sollte das Stift zugunsten der Mountainbiker entscheiden, werde er vorzeitig als Jagdpächter kündigen. Als zweite Möglichkeit denke Gürtler schon jetzt über eine weitere Klage gegen den Grundeigentümer, also das Stift Lilienfeld, nach. Aber er betont, dass die Entscheidung, ob die Mountainbiker den Muckenkogel weiter befahren dürfen oder nicht, jetzt ohnehin erst einmal beim Stift liege.