Registrierungsfrist für Büchsen endet am 1. Juli

Am 1.Juli endet die Registrierungsfrist für Waffen der Kategorie C (Büchsen). Die endgültige Zahl der Registrierungen steht noch nicht fest, die Waffenbesitzer haben teilweise bis zum letztmöglichen Zeitpunkt mit der Registrierung gewartet.

Zur Schusswaffenkategorie C gehören Büchsen (Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.

Österreichweit sind gegen Ende der Meldungsfrist exakt 366.724 Langwaffen registriert. Ein interessantes Detail: 100.000 Waffen wurden erst in den letzten drei Wochen gemeldet, dabei läuft die Frist zur Registrierung bereits seit dem Vorjahr.

In Niederösterreich sind bisher 95.566 Waffen der Kategorie C registriert worden. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass bis Mitternacht noch einige dazukommen werden. Über eine Dunkelziffer, also über eine Zahl von Waffen, die gar nicht angemeldet wurden und werden, will man beim Innenministerium nicht spekulieren.

Bei Missachtung: Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro

Wer jedenfalls eine Registrierung „vergisst“, der begeht eine Verwaltungsübertretung, Paragraf 51 des Waffengesetzes sieht eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro vor. Wobei es allerdings laut Innenministerium auf den Einzelfall ankommt: Es sei ein Unterschied, ob jemand erst am 2. Juli seine Langwaffe meldet, oder ob die Polizei durch Zufall entdeckt, dass eine Waffe nicht registriert wurde.

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