Enkelin missbraucht: Drei Jahre Haft

Zu drei Jahren Haft ist am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg ein 63-Jähriger verurteilt worden, der laut Anklage seine Enkelin mehrmals belästigt haben soll. Der Mann ist nicht geständig. Die Entscheidung des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig.

Die Anschuldigungen seien durch die Aussage der heute 19-Jährigen erwiesen, sprach Richter Franz Furtner in der Urteilsbegründung von „überzeugenden und glaubhaften“ Schilderungen der Vorfälle. Bestärkt worden seien die Aussagen des Opfers durch dessen Mutter, die gleichartige Missbrauchshandlungen durch ihren Vater in ihrer eigenen Kindheit darlegte, ebenso durch jene einer Schwägerin, der in ihrer Jugend Ähnliches widerfuhr.

Mildernd hätte sich die Unbescholtenheit ausgewirkt, so Furtner. Angesichts der Schwere der Vorwürfe sei - bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren - kein Raum für eine bedingte Strafnachsicht gegeben gewesen.

Angeklagter nicht geständig

Der Fall kam im vergangenen November zur Anzeige, nachdem sich die junge Frau ihrem Freund anvertraut hatte. Sie und ihre Mutter hätten Mut bewiesen, zu sagen, " so nicht mehr, es ist genug", hatte die Privatbeteiligtenvertreterin gemeint. Der 19-Jährigen wurden 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Der Angeklagte sei selbstmitleidig und habe kein Bewusstsein für seine Taten. „Ich kann nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe, auch wenn mir keiner glaubt“, blieb er in seinem Schlusswort vor der Beratung bei seiner nicht geständigen Verantwortung. Er nahm Bedenkzeit, Staatsanwalt Christian Pawle gab keine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung des Schöffensenats nicht rechtskräftig.