Nach Schüssen: Debatte um Softguns

Nach den tödlichen Schüssen auf einen 21-Jährigen, der eine Softgun gegen die Polizei gerichtet haben soll, ist auch die Diskussion um eine Kennzeichnung von Softguns und anderen Nachbildungen echter Waffen entbrannt. Immer wieder wird auch ein Verbot derartiger Nachbildungen gefordert.

Ob eine Waffe echt ist oder eine Nachbildung, das ist auf ersten Blick nur schwer zu erkennen. Erst wenn man die passenden Geschosse sieht, merkt man, ob es sich etwa um einen echten Revolver oder einen CO2-Revolver handelt, ebenso bei Pistolen. Ein Verbot von Softguns, wie es von manchen gefordert wird, ist für den Fachhändler wegen des Internethandels nicht sinnvoll. „Jugendliche bestellen aus Ländern, wo es noch erlaubt ist, und bei uns nicht, die Waffen rüber und die bekommen sie ohne weiteres. Je mehr Gesetze man auferlegt, umso mehr wird der illegale Bereich vergrößert“, sagt Büchsenmacher Rudolf Dutter aus St. Pölten.

Vielmehr fordert man hier eine klare Kennzeichnung von täuschend echt aussehenden Waffennachbildungen. „Man müsste eine Leuchtfarbe aussuchen, egal ob gelb oder rot, damit der Polizist auch bei schlechten Lichtverhältnissen zuordnen kann, um welche Waffe es sich da handelt“, so Dutter. Doch hier entgegnen Kritiker, dass dann auch echte Waffen eingefärbt werden könnten, um die Polizei zu täuschen. In der Landespolizeidirektion sowie im Innenministerium wollte man die Diskussion nicht kommentieren, das sei Sache des Gesetzgebers.

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