Sprengstoff-Prozess: Freispruch im Zweifel

Wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sind drei Männer vor Gericht gestanden. Laut Anklage wollten sie sich Plastiksprengstoff liefern lassen, um Terroranschläge zu verüben. Die Männer wurden freigesprochen.

Im St. Pöltner Prozess um den Vorwurf einer terroristischen Vereinigung sind die angeklagten drei Tschetschenen am Dienstag im Zweifel freigesprochen worden. Sie hatten, so der Vorwurf, versucht, sich Plastiksprengstoff für Anschläge zu beschaffen. Die Anklage stützte sich im wesentlichen auf die Aussagen zweier Mithäftlinge, die einen entsprechenden Auftrag erhalten haben bzw. mit der Abwicklung beauftragt worden sein wollten, sich heute jedoch in Widersprüche verwickelten. Die Beweislage sei daher zu dünn, begründete Richter Helmut Weichhart die Entscheidung des Schöffensenats. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist somit nicht rechtskräftig.

Die Männer lernten sich 2013 in der Justizanstalt in St. Pölten kennen und gründeten schließlich eine terroristische Vereinigung, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Konkret sollen sie geplant haben, sich 30 Kilogramm Plastiksprengstoff und ferngezündete Bomben aus Moskau liefern zu lassen. Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz konnten rechtzeitig einschreiten. Es kam weder zu den Lieferungen noch zu den Bankomatsprengungen und Anschlägen, die das Trio geplant haben soll.

Ermittler sind als Zeugen geladen

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Alle drei Verteidiger bestritten die Vorwürfe in ihren Eröffnungsplädoyers und betonten die Schuldlosigkeit ihrer Mandanten. Diese würden sich in ihrer neuen Heimat Österreich sehr wohlfühlen und hätten daher keinen Grund, sich an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen. Die Anwälte forderten Freisprüche für die Angeklagten. „Ich habe nie wegen Bomben und solcher Dinge mit jemanden gesprochen“, beteuerte der 31-jährige Erstangeklagte. Er vermutete vielmehr Falschaussagen des russischen und des ukrainischen Häftlings. „Sie hatten Probleme mit Tschetschenen.“

Der 31-Jährige gab aber zu, Kontakt mit einem Freund gehabt zu haben, der nun in Syrien sein soll. Er habe zu ihm nach seiner Entlassung mit dem Zweitangeklagten reisen wollen, um ihn wieder nach Österreich zurück zu holen. Gegenüber Richter Helmut Weichhart betonte der 31-Jährige, dass sein Freund nie etwas mit einer islamistischen Organisation zu tun gehabt hatte, dieser sich aber zuletzt verändert habe. „In welche Richtung?“, wollte der Richter wissen. „Das weiß ich nicht“, so der Tschetschene.

„Das ist nicht mein Krieg“

„Ich lebe seit neun Jahren in Österreich und hatte hier nie Probleme. Ich habe kein Motiv, es ist mir hier nur geholfen worden“, sagte der Zweitangeklagte. Er hätte seinen Zellengenossen auf dem Weg nach Syrien nur bis in die Türkei begleiten wollen, da er dort Familie habe. Zugesagt habe er die Reise aber noch nicht, da er kein Geld und Probleme mit der Wohnung gehabt habe. Der Richter wollte wissen, ob er in Syrien für den Jihad gekämpft hätte. „Das ist nicht mein Krieg. Der interessiert mich nicht.“ Dass es keine Gespräche über Bomben gegeben habe, bestätigte auch der Drittangeklagte.

Als Zeugen wurden neben dem russischen Häftling und dem ukrainischen - mittlerweile ehemaligen - Zellengenossen auch ein Ermittler des Landesamts für Verfassungsschutz geladen.