Wirtsehepaar muss ein Jahr ins Gefängnis

Nach knapp einjähriger Verfahrensdauer ist in einem Prozess um Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrug am Landesgericht St. Pölten am Mittwoch ein Urteil gefällt worden. Das angeklagte Wirtsehepaar muss ein Jahr ins Gefängnis.

Wegen schweren Betrugs wurde das Ehepaar schuldig gesprochen und zu je drei Jahren Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. In Bezug auf die Brandstiftung gab es einen Freispruch im Zweifel. Die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Feuer im Gasthaus wurde an zwei Stellen gelegt

In der Nacht auf den 13. März 2013 war in dem Gasthaus im Bezirk Tulln Feuer ausgebrochen, das laut Gutachten an zwei Stellen - im Erd- und Obergeschoß des Gebäudes - gelegt worden war. Der Sachverständige räumte dazu ein, dass es auch für Außenstehende möglich gewesen wäre, das Haus zu betreten.

In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass der Schöffensenat eine offenkundige Absprache aller Familienmitglieder erkannt habe, sprach der Richter von einer „hanebüchenen Einlassung“ der Beschuldigten. Es gebe aber keinen Beweis, wer das Feuer gelegt hatte. Daher sei die teilbedingte Verurteilung „großzügig“.

Brand Kirchenwirt Fels am Wagram

ORF / Gernot Rohrhofer

Ehepaar wollte das Wirtshaus aufgeben

Der erste Prozesstermin der Verhandlung fand im November 2013 statt. Beide Beschuldigte bekannten sich schon bei diesem Termin nicht schuldig. Sie hatten das Lokal aufgrund des Geschäftsrückgangs aufgeben wollen und hätten damals bereits eine Kreditzusage für ein anderes Lokal gehabt. Von Problemen mit der Bezirkshauptmannschaft Tulln hinsichtlich des Zustandes von Elektrogeräten im Betrieb wollte der Mann nichts wissen, ein Termin zur Überprüfung sei vom 14. März (einen Tag nach dem Brand, Anm.) nach hinten verschoben worden. Laut einer Mitarbeiterin der Behörde sei wegen einer Gasleitung bereits im Dezember 2012 eine Schließung des Lokals angedroht worden, auch habe es Beanstandungen seitens des Lebensmittelinspektorats gegeben.

Am heutigen letzten Prozesstag sagten noch kurz zwei Zeugen aus, wobei es um die Schulsituation eines Sohnes in Verbindung mit dem damals offenbar fix geplanten Umzug ging. Zu Verfahrensende wurde von Privatbeteiligten-Seite der betroffenen Versicherung - der Schaden belief sich laut dem Richter auf 250.000 Euro - auf die „sehr vielen Zufälle“ in der Causa verwiesen, u.a. darauf, dass bereits zum zweiten Mal ein Anwesen der Familie ein Raub der Flammen geworden und vor dem Feuer im März Sessel und Tische aus dem Lokal gebracht worden waren.

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