Spitalspatienten bestohlen: Haftstrafe

Dreieinhalb Jahre Haft sind am Freitag am Landesgericht Wr. Neustadt über einen „Krankenhaus-Dieb“ verhängt worden. Der 40-Jährige, der in verschiedenen Spitälern in Ostösterreich Patienten bestohlen hatte, nahm die Strafe an.

Das Urteil ist dennoch nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab. Der Mann soll im Wiener AKH, in Krankenhäusern in St. Pölten, Wr. Neustadt und in Eisenstadt die Taten verübt haben. Was er auch nicht bestritt - er bekannte sich schuldig.

Explizit wurden in der Anklageschrift zwei Diebstähle angeführt: Ende Juli 2013 schlich sich der Angeklagte in ein Krankenzimmer im Wiener AKH. Das Opfer war nicht im Zimmer. Er nützte das, um aus der Brieftasche des Patienten nicht nur Bares, sondern auch dessen Bankomat- und Kreditkarte zu stehlen. Noch am selben Tag benützte er die Bankomatkarte gleich sieben Mal und behob bei verschiedenen Geldinstituten etwas mehr als 5.600 Euro.

Beute: Tresorschlüssel, Bargeld und Schmuck

Ebenso soll der 40-Jährige am selben Tag auch noch vier Quick-Ladungen in Höhe von jeweils 50 Euro durchgeführt haben. Dem nicht genug: Am darauffolgenden Tag erbeutete er mit abermals sieben Behebungen fast 6.000 Euro.

Ende August 2013 wurde der Mann im Landesklinikum Wr. Neustadt aktiv. Aus einem Krankenzimmer nahm er aus dem Kosmetikbeutel einer Patientin den darin versteckten Schlüssel für den Zimmertresor und stahl Bares und Schmuck. Auch die Bankomatkarte soll er eingesteckt haben. Danach soll er unbehelligt in ein Nachbar-Krankenzimmer geschlichen sein und aus einer Handtasche Geld und erneut eine Bankomatkarte mitgenommen haben.

Von insgesamt 14 Opfern ist in der Anklageschrift die Rede. Fotos von den Überwachungskameras bei den Bankomatbehebungen führten zur Ausforschung des Mannes. „Warum haben Sie das getan?“, fragte Richterin Christina Kuzmany. Unter Tränen erklärte er: „Mein Vater ist damals gestorben, da habe ich zu trinken begonnen.“

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