Zahl der Wildunfälle im Frühjahr steigt

Im Frühjahr sind Wildtiere vermehrt aktiv, daher steigt auch im Straßenverkehr die Gefahr von Kollisionen. 296 Wildunfälle mit Verletzten hat es im Jahr 2013 in Österreich gegeben, die meisten davon - 104 - in Niederösterreich.

Die größte Gefahr droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver, warnte der ÖAMTC in einer Aussendung am Montag. „Wenn man zum Beispiel mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier“, erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering.

Zwei Tonnen Aufprallwucht bei 100 km/h

„Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 Kilogramm schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen“, sagte Frisch. 2013 gab es die meisten schweren Unfälle mit Wildtieren mit insgesamt 104 in Niederösterreich, gefolgt von der Steiermark mit 62, Oberösterreich mit 55 und Kärnten mit 23. In Tirol gab es 19 Wildunfälle, in Salzburg waren es 14, im Burgenland 13, in Vorarlberg vier und in Wien zwei. Auf Österreichs Straßen starben in der Jagdsaison 2013/2014 72.075 Wildtiere auf Österreichs Straßen. Darunter waren 37.595 Rehe, 19.343 Hasen und 6.881 Fasane.

Wildunfall mit totem Fuchs

dpa/Holger Hollemann

Am häufigsten kommt es in der Dämmerung zu Kollisionen, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach vorne, sondern auch die jene seitlich neben dem Fahrzeug. „Ist ein Wildtier in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft davon, heißt es weiter vorsichtig sein, da Wildtiere meist in Gruppen flüchten“, erklärte Frisch. Der Pkw-Chefinstruktor warnte in diesem Zusammenhang auch vor der falschen Blicktechnik. „Normalerweise fährt man genau dorthin, wo man hinschaut. Wenn also ein Wildtier die Fahrbahn quert, schaut man hin und lenkt automatisch in diese Richtung. Damit fährt man eigentlich dem Tier nach.“

ÖAMTC rät, aufmerksam zu fahren

Um Zusammenstöße zu vermeiden, sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren, den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten und bremsbereit sein. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. „Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden“, erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Wildschweinunfall auf der A1

Sicherheitsdirektion NÖ

„Die Judikatur hat sich allerdings dahin gehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden angelastet wird.“ Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier - etwa bei Kleintieren wie Hasen, Wildvögeln und Eichhörnchen - muss man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst begleichen. Das gilt auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

Unfälle mit Wildtieren müssen gemeldet werden

Nach einem Unfall mit einem Wildtier sollte nach Möglichkeit an sicherer Stelle gehalten werden, die Warnblinkanlage eingeschaltet, Warnweste angezogen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck abgesichert werden. Eventuell verletzte Personen müssen versorgt, auf jeden Fall der Jagdpächter sowie eventuell die Polizei verständigt werden, auch wenn das Tier weiterläuft. Die sogenannte „Blaulichtsteuer“ fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere sollten nicht berührt werden. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich strafbar.