Allergen-Sündern drohen Strafen

Für Niederösterreichs Wirte wird es ab sofort ernst: Wer nach erfolgter Kontrolle weiter gegen die Allergen-Kennzeichnungspflicht verstößt, muss ab sofort mit einer Strafe rechnen. Für Wirte, die bislang nicht kontrolliert wurden, gilt eine Schonfrist.

Seit Mitte Dezember gilt in Österreich die Allergen-Kennzeichnungspflicht. Gastwirte müssen ihre Gäste seitdem über alle allergieauslösenden Stoffe informieren, die in den Speisen enthalten sind. In Niederösterreich sind davon bis zu 10.000 Betriebe betroffen, fast 1.000 wurden bereits kontrolliert.

Zehn Prozent ignorieren Verordnung

Etwa jeder zweite Wirt hat allergieauslösende Stoffe ausreichend gekennzeichnet. Bei vielen Betrieben gibt es aber noch Mängel, sagt Walter Mittendorfer, Fachbereichsleiter der Lebensmittelkontrolle Niederösterreich. Etwa zehn Prozent der Wirte hat die Verordnung bis jetzt völlig ignoriert.

Anzeigen gab es bislang noch keine, säumige Gastbetriebe wurden allerdings aufgefordert, der Kennzeichnungspflicht bis Ende März nachzukommen. Diese Frist ist nun abgelaufen. Sollten die betroffenen Wirte keine Verbesserung bekannt geben, könnten ihnen ab sofort eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde und eine Geldstrafe drohen. Allerdings gilt weiterhin eine Schonfrist. Wirte, die bisher noch nicht kontrolliert wurden und bei denen in Zukunft Mängel festgestellt werden, haben noch die Möglichkeit, diese zu beheben.

Die EU-Richtlinie zur Kennzeichnung allergener Zutaten trat im Dezember 2014 in Kraft. Die 14 von der Verordnung betroffenen Hauptallergene, darunter etwa glutenhaltige Getreide, Lactose oder Sojabohnen, müssen auch bei unverpackten Lebensmitteln zwingend deklariert werden.

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