Verwahrloster Häftling: Kritik an Einstellung

Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass es im Fall des verwahrlosten Häftlings in Krems-Stein keine strafrechtlichen Folgen gibt. Volksanwältin Gertrude Brinek (ÖVP) will den Fall prüfen und spricht von einem „verheerenden Signal.“

Der 74-jährige Insasse der Justizanstalt Krems-Stein verwahrloste mit entzündeten Füßen und zentimeterlangen Zehennägeln in seiner Zelle - mehr dazu in Häftling schwer vernachlässigt. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte vor wenigen Tagen erklärt, es habe sich am Ende der Ermittlungen kein Sorgfaltsverstoß der ins Visier der Justiz geratenen Justizwachebeamten finden lassen. Den Verdächtigen sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachzuweisen - mehr dazu in Verwahrloster Häftling: Strafverfahren eingestellt.

JA Stein

APA / Gerald Lechner

Brinek: „Bestimmungen sollten verschärft werden“

Das ist für die Volksanwältin Getrude Brinek unerklärlich. Sie kündigte ein amtswegiges Prüfungsverfahren an. Brinek will damit die Gründe in Erfahrung bringen, die die Staatsanwaltschaft Wien zur Verfahrenseinstellung gegen drei Justizwachebeamte bewogen hatten. Sie sprach in diesem Zusammenhang von einem „verheerenden Signal“: „Bei diesen Bildern, bei diesen Fakten, dass sich jemand sechs Monate lang oder noch länger ohne ärztliche und hygienische Versorgung so verändern und so verwesen darf. Das soll auf einmal keine Sorgfaltsverletzung sein? Das muss mir in Österreich erst einmal jemand erklären“, so Brinek gegenüber noe.ORF.at.

Auch bei dem Misshandlungsvorfall in der Justizanstalt Suben in Oberösterreich sei kein Strafverfahren durchgeführt worden, so Brinek in einer Presseaussendung. „Entweder wertet die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse ihrer Erhebungen nicht richtig aus, oder die gesetzlichen Bestimmungen über das Quälen und Vernachlässigen von Strafgefangenen greifen zu kurz. Dann sollten diese Bestimmungen verschärft werden“, gab Brinek in der Aussendung zu bedenken. Die Ergebnisse ihrer Prüfung will Brinek in die laufenden Beratungen über eine Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) einfließen lassen.

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