Teilweise Wahlwiederholung in Baden

In Baden muss die Gemeinderatswahl vom 25. Jänner teilweise wiederholt werden. Betroffen sind vier Sprengel. Diese Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof getroffen, nachdem die SPÖ die Wahl angefochten hatte.

Begründet wird die teilweise Wahlwiederholung vom Verfassungsgerichtshof mit Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe. Deshalb wird die Wahl in den Sprengeln 8, 14, 21 und 28 aufgehoben. Es seien unter anderem zu viele Stimmzettel abgegeben worden. Die Landeswahlbehörde hatte dem Einspruch hinsichtlich Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit der Auszählung in Baden in ihrer Sitzung am 4. März nicht stattgegeben. Die SPÖ hatte in der Kurstadt nur hauchdünn ein achtes Mandat verpasst. Der Sitz ging an die Volkspartei.

SPÖ hatte Wahlergebnis beeinsprucht

Mit der am 8. April eingebrachten Anfechtung begehrte die SPÖ die Nichtigkeitserklärung und Aufhebung des Verfahrens für die Gemeinderatswahl beziehungsweise die Nichtigkeitserklärung und Aufhebung des Verfahrens hinsichtlich der Sprengel 8, 14, 21, 27 und 28 von Beginn an und des gesamten Wahlverfahrens der Gemeinde ab dem Beginn des Ermittlungsverfahrens.

Derzeit regiert eine Ampelkoalition

Nachdem die Landeswahlbehörde den Einspruch der SPÖ gegen das Wahlergebnis abgelehnt hatte, konstituierte sich am 7. April der Gemeinderat. Kurt Staska (ÖVP) wurde wieder zum Bürgermeister gewählt, die Grüne Landtags-Klubobfrau Helga Krismer zur Vizebürgermeisterin. Gebildet wurde eine Ampelkoalition, in der die ÖVP 16 Mandate hält, die Grünen halten fünf und die NEOS hält ein Mandat. In dieser Koalition sind 22 der 41 Gemeinderäte der Stadt vertreten. Mit der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten teilweisen Wiederholung der Wahl könnten die Karten nun neu gemischt werden.

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