Schlepper zu drei Jahren Haft verurteilt

Weil er 54 Flüchtlinge in einem Kastenwagen geschleppt hat, ist ein 51-jähriger Bulgare am Freitag in einem Prozess in Korneuburg zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte nahm die Entscheidung des Schöffensenats ebenso an wie Staatsanwalt Lambert Schöfmann. Somit ist Rechtskraft gegeben. Schöfmann hatte in seinem Schlussvortrag auf die lebensbedrohlichen Umstände verwiesen: 24 Männer, zwölf Frauen und 18 Kinder waren auf acht Quadratmetern im Laderaum eines VW-Kastenwagens zusammengepfercht gewesen, zwei kollabierten infolge Sauerstoffmangels, eine Frau wurde durch Mund-zu-Mund-Beatmung gerettet. Die Zahl der Geschleusten zeige, dass die Versuche der Gewinnmaximierung der Schlepperorganisationen keine Grenzen mehr kennen.

Präventives Urteil

Auch wenn die Fahrer wie in diesem Fall nur kleine Rädchen seien, sah Schöfmann generalpräventive Gründe für das Strafausmaß: Nur eine entsprechend harte Bestrafung - bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren - würde sich in Schlepperkreisen herumsprechen.

In der Urteilsbegründung bezeichnete Richter Helmut Neumar unter Hinweis auf den unvorstellbar qualvollen Zustand, dem die 54 Menschen ausgesetzt waren, die mehrfache Qualifizierung der Tat als erschwerend. Jeder erkenne, ob in ein Fahrzeug fünf Personen einsteigen oder Dutzende, betonte er. Die Reumütigkeit des Angeklagten sei dahingestellt, beurteilte Neumar eher als Selbstmitleid.

Natürlich seien auch generalpräventive Gründe berücksichtigt worden, auch wenn das Strafausmaß „losgelöst von dem tragischen Geschehen“ auf der A4, wo am Donnerstag in einem Kühltransporter mehr als 70 Tote entdeckt worden waren, festgesetzt worden sei.

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