Zweitwohnsitz: Umstrittenes Wahlrecht

Das Landesverwaltungsgericht schlägt eine Änderung des Gemeindewahlrechts vor. Konkret wird eine genauere Definition angeregt, wann jemand, wenn kein Hauptwohnsitz besteht, in einer Gemeinde wahlberechtigt ist.

Der Hintergrund für die neuerliche Diskussion um das Gemeindewahlrecht sind 433 Beschwerden die im Dezember vor den Gemeinderatswahlen (25. Jänner 2015) beim Landesverwaltungsgericht eingebracht wurden. Sie drehten sich alle um eine Besonderheit des niederösterreichischen Gemeindewahlrechts.

Dort ist nämlich vorgesehen, dass Wahlberechtigte in zwei oder mehr Gemeinden einen ordentlichen Wohnsitz haben und damit mehrmals wahlberechtigt sein können - mehr dazu in GR-Wahl: Beschwerden zu Zweitwohnsitzern. Nun soll es einige Einwohner gegeben haben, die drei, vier oder mehr Stimmen abgegeben haben. Deshalb regte das Landesverwaltungsgericht nun eine gesetzliche Klarstellung an.

Wahlrecht am Zweitwohnsitz präzisieren

Es sollen vor allem klarere gesetzliche Kriterien definiert werden, unter welchen Voraussetzungen eine Person in einer Gemeinde, in der sie nicht ihren Hauptwohnsitz hat, wahlberechtigt ist, um den Auslegungsspielraum so weit wie möglich zu reduzieren. Dass es dabei Unschärfen gibt, habe man bei den Gemeinderatswahlen im Jänner gesehen.

„Es gibt eigentlich drei Begriffe nämlich den Hauptwohnsitz, den weiteren Wohnsitz und den ordentlichen Wohnsitz, den wir sowohl in der Landtagswahlordnung als auch in der Gemeinderatswahlordnung definiert haben. Und jetzt geht es darum auch Klarheit zu schaffen, was denn eigentlich ein ordentlicher Wohnsitz wirklich ist“, sagte Landtagspräsident und Vorsitzender der Wahlkommission Hans Penz (ÖVP).

ÖVP und SPÖ: Genauere Definition ist sinnvoll

In der Diskussion um die Präzisierungen im Gemeindewahlrecht gibt es einige unterschiedliche Positionen. So sagte Klubobmann Klaus Schneeberger (ÖVP), dass man einen internen Diskussionsprozess starten wolle und noch in dieser Legislaturperiode entsprechende Beschlüsse fassen werde. Klubobmann Alfredo Rosenmaier (SPÖ) , hält eine Reform für notwendig und eine genauere Definition der Kriterien für sinnvoll.

Grüne und FPÖ : Wahlrecht nur am Hauptwohnsitz

Klubobmann Gottfried Waldhäusl (FPÖ) sprach sich dafür aus, dass künftig nur noch Hauptwohnsitzer zur Wahl zugelassen werden. Andernfalls drohte er mit Tausenden Einsprüchen, wenn das Gesetz nicht geändert werde. Auch Klubobfrau Helga Krismer (Grüne) will nur Hauptwohnsitzern ein Wahlrecht geben. Alles andere würde nur Verwirrung stiften, sagte sie. Klubobmann Ernest Gabmann (Liste Frank) betonte, dass jede genaue Regelung willkommen sei.

Penz: „Zweitwohnsitzer sollen Wahlrecht behalten“

Dem Vorschlag, dass Zweitwohnsitzer nicht mehr wählen dürfen, kann man in der Wahlbehörde nichts abgewinnen. Das könne man sich nicht vorstellen, sagte Penz. „Die Zweitwohnsitzer sind uns nicht nur willkommen, sondern sie gestalten ja auch Niederösterreich aktiv mit und daher sollen sie auch mitentscheiden sowohl in der Gemeinde als auch in der Landespolitik“, betonte Penz.

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