Strafzettel werden „händisch berichtigt“

Nach der Umstellung auf gender-gerechte Organmandate werden die übrig gebliebenen Strafzettel nun vor der Ausstellung „händisch berichtigt“. Betroffen sind die Bundesländer Wien, Nieder- und Oberösterreich.

Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Team Stronach an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hervor. Seit 1. August ist es verpflichtend, dass für Organmandate nur noch das gender-gerechte neue „Formular 45“ verwendet werden darf.

Es blieben aber in einigen Bundesländern alte Blöcke des unkorrekten „Formular 45“ übrig. Diese „wenigen Restbestände“ würden nun „auf Grund von Anweisungen der Dienstbehörden bei der Fertigung händisch berichtigt/gegendert werden, wodurch keinerlei Kosten anfallen“, so Mikl-Leitner.

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