Kekse aus dem Internet: Strafen drohen

Vanillekipferl und Rumkugeln haben derzeit Hochsaison. Immer öfter wird Weihnachtsbäckerei privat über das Internet verkauft. Dabei sind jedoch Vorschriften und Auflagen zu beachten. Sonst drohen Strafen.

Vielen Menschen fehlt vor Weihnachten die Zeit, selbst Kekse zu backen. Daher suchen Stressgeplagte immer öfter nach Angeboten im Internet, wo ein Kilogramm Weihnachtsbäckerei für etwa 25 Euro verkauft wird. Diese Angebote sind aber nicht unproblematisch, Verkäufer von Weihnachtsbäckerei im Internet müssen daher einiges beachten.

Verstoß gegen Gewerberecht

Konsumentenschützer Manfred Neubauer von der Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich nennt als Beispiel das Gewerberecht. „Wenn man Kekse über einen längeren Zeitraum - also mehr als drei Wochen - anbietet, würde ich es als Gewerbe einstufen. Wenn es jedes Jahr gemacht wird, sehe ich es noch viel mehr als Gewerbe, weil man Gewinn erzielen möchte und es auf eigene Rechnung macht“, so Neubauer. Wer in einem solchen Fall kein Gewerbe anmeldet, verstößt gegen das Gewerberecht und muss mit Strafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro rechnen.

Weihnachtskekse

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Immer öfter wird Weihnachtsbäckerei im Internet bestellt

Der Verkauf von Weihnachtsbäckerei ist darüber hinaus mit jenem von Lebensmitteln gleichzusetzen, wobei strenge Vorschriften gelten. So werden zum Beispiel umfangreiche Kennzeichnungen etwa zu den enthaltenen Allergenen verlangt - mehr dazu in Gast soll Herkunft der Lebensmittel kennen (noe.ORF.at; 13.11.2015). Neben den Allergenen und Inhaltsstoffen ist ab nächstem Jahr bei unverpackten Lebensmitteln - zu denen Weihnachtskekse zählen - auch der Nährwert verpflichtend anzugeben, so Neubauer. „Hier gilt noch eine Übergangsfrist bis 2016.“

730 Euro Zuverdienst erlaubt

Konsumentenschützer der AK sehen auch bei der Einhaltung der Hygienevorschriften Probleme. Die private Produktion von Keksen zu Hause erfolgt ohne Kontrollen. „Hier gilt es, hygienisch vorzugehen“, sagte Neubauer. „Beim Teigkneten Handschuhe anzuhaben wäre schon das Mindeste. Es gibt aber keine Kontrolle.“

Für einen Zuverdienst von nicht mehr als 730 Euro durch den Verkauf von Weihnachtsbäckerei braucht man keinen Gewerbeschein, alle anderen Vorschriften müssen aber eingehalten werden. Die Anbieter von Weihnachtskeksen im Internet sollten damit rechnen, dass auch Finanzbeamte nach den Köstlichkeiten im Internet suchen könnten, warnte Neubauer.

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