Kinder über Gleise: Strafverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat die Verfahren gegen jene vier Lehrerinnen eingestellt, die Volksschüler unter einem geschlossenen Bahnschranken in Leobendorf durchgelotst haben. Die Kinder seien nicht gefährdet gewesen.

Nach den Ermittlungen ist für die Staatsanwaltschaft Korneuburg klar, die Kinder seien zu keinem Zeitpunkt einer Gefahr ausgesetzt gewesen. „Es habe keine konkrete Gefährdung für die Kinder gegeben“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Karl Schober. Daher gäbe es auch für die Lehrerinnen keine strafrechtlichen Konsequenzen, hieß es gegenüber „Kurier“ und „Kronen Zeitung.“ (Printausgaben). Das heißt, dass es auch für die sieben erwachsenen Begleitpersonen, die ebenfalls angezeigt worden sind, keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt.

Staatsanwaltschaft: „Kinder waren nicht gefährdet“

Die vier Volksschullehrerinnen hatten, um einen Zug nach Wien zu erreichen, 83 Kinder unter einem geschlossenen Schranken hindurch über die Gleise geführt - mehr dazu in Schüler unter Schranken über Gleise gelotst (noe.ORF.at; 5.7.2016). Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelte deshalb wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und vorsätzlicher fahrlässiger Gemeingefährdung.

Der Triebwagenführer habe ausgesagt, er habe beim Einfahren in den Bahnhof keine Personen auf den Gleisen gesehen, deshalb wäre eine erhöhte Unfallgefahr nicht gegeben gewesen, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Drei der vier Lehrerinnen wurden nach dem Vorfall entlassen, gegen eine wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Lehrerinnen haben jetzt Klage gegen ihre Entlassungen eingebracht.

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