Kinder über Gleise: Lehrerinnen droht doch Strafe

Dass vier Lehrerinnen im Juni Schüler über einen geschlossene Bahnübergang in Leobendorf gelotst haben, könnte doch rechtliche Konsequenzen haben. Nach der Einstellung des Strafverfahrens droht ihnen eine Verwaltungsstrafe.

Wird ein Bahnübergang trotz geschlossener Schranken überquert, muss die Behörde nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung von Amts wegen aktiv werden. Im Fall jener Lehrerinnen, die Ende Juni 83 Volksschüler über einen geschlossenen Bahnübergang in Leobendorf gelotst hatten, ist die Bezirkshauptmanschaft Korneuburg zuständig. Den Lehrerinnen und den begleitenden Eltern droht deshalb nun eine Geldstrafe von jeweils bis zu 726 Euro, bestätigt man dort.

Der Fall dürfte damit doch rechtliche Konsequenzen für die Lehrerinnen haben, nachdem die Staatsanwaltschaft Korneuburg vergangene Woche das Verfahren eingestellt hatte. Die Kinder seien zu keinem Zeitpunkt einer Gefahr ausgesetzt gewesen, begründete die Staatsanwaltschaft - mehr dazu in Kinder über Gleise: Strafverfahren eingestellt (noe.ORF.at; 4.10.2016).

Fall auch vor dem Arbeitsgericht

In Wien fand unterdessen die erste Verhandlung am Arbeitsgericht statt. Nachdem der Wiener Stadtschulrat drei Lehrerinnen nach dem Vorfall entlassen und durch neue Kolleginnen ersetzt hatte, setzten sich die betroffenen Lehrerinnen zur Wehr. Wie die Tageszeitung „Kurier“ berichtet, bot der Stadtschulrat den Lehrerinnen nun eine - für sie auch finanziell günstigere - einvernehmliche Lösung des Dienstvertrages an.

„In jedem Verfahren wird in der ersten Verhandlung die Möglichkeit eines Vergleichs für jeden einzelnen Fall erörtert. Gestern hat sich von Seiten einer der Lehrerinnen die Möglichkeit eines Vergleiches - also die Umwandlung der Entlassung in eine einvernehmliche Kündigung - konkretisiert. Der Stadtschulrat wird diese Möglichkeit prüfen. Sollte es auch in den anderen Fällen Vorstellungen in diese Richtung geben, werden selbstverständlich auch diese einzelfallbezogen geprüft“, heißt es in einer Stellungnahme des Stadtschulrates. Bei der vierten Lehrerin, die pragmatisiert ist, beginnt nun das Disziplinarverfahren.

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