„Horrorclowns“ in Niederösterreich gesichtet

Das Phänomen der „Horrorclowns“, bei dem Unbekannte mit Clown-Fratzen Passanten erschrecken, hat Niederösterreich erreicht. Zwölf Fälle sind bislang bekannt. Die Polizei kontrolliert nun die Identität der Maskierten.

In Niederösterreich ist es bislang in den Bezirken Baden, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Wiener Neustadt, Korneuburg und Tulln zu Vorfällen mit „Horrorclowns“ gekommen. Das Phänomen stammt ursprünglich aus den USA und schwappte nun auch auf Europa über. Menschen mit blutigen und verzerrten Clownmasken erschrecken dabei Passanten. Bei Bruck an der Leitha geriet ein solcher Vorfall jedoch aus dem Ruder: Jugendliche hatten einen „Horrorclown“ gestellt, es kam laut Polizei zu einer heftigen Auseinandersetzung.

Bewaffneten „Horrorclowns“ droht Anzeige

Grundsätzlich ist es nicht strafbar, wenn sich jemand als „Horrorclown“ verkleidet, sagt der Sprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich, Johann Baumschlager. „Man macht sich erst dann strafbar, wenn man neben der Verkleidung als ‚Horrorclown‘ auch eine Axt, einen Stock oder Ähnliches in der Hand hält und auf eine andere Person zugeht. Dann kann es rasch zu einem strafrechtlichen Delikt wie Nötigung oder gefährlicher Drohung werden“, so Baumschlager.

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„Horrorclowns“ erreichen Niederösterreich

In Niederösterreich sind laut Polizei bislang mindestens zwölf Vorfälle mit „Horrorclowns“ bekannt. Das Phänomen stammt aus den USA.

Die Polizei bezeichnet das Phänomen der „Horrorclowns“ als gefährlich. Als erste Maßnahme werden ab sofort ohne Ausnahme alle Personen, die in einer derartigen Verkleidung gesichtet werden, zur Identitätsfeststellung angehalten. Die Exekutive rät im Hinblick auf das Halloween-Wochenende auf derartige Masken zu verzichten. Sollte man als Passant einem „Horrorclown“ begegnen, wird empfohlen, diesem auszuweichen, eine Konfrontation zu vermeiden und die Polizei zu verständigen.

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