Matura manipuliert: Lehrer verurteilt

Ein bereits suspendierter Mathematiklehrer ist zu acht Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Der 58-Jährige soll am Militärgymnasium Wiener Neustadt Maturaarbeiten manipuliert haben.

Der Lehrer, der bereits im Mai 2015 nach dem Auffliegen der möglichen Manipulationen suspendiert worden war, musste sich am Dienstag wegen Missbrauchs der Amtsgewalt am Landesgericht in Wr. Neustadt verantworten. Nachdem sich der Angeklagte beim Prozess teilweise schuldig bekannte, wurde er schließlich wegen der Manipulation von fünf Maturaarbeiten nicht rechtskräftig verurteilt. In sieben weiteren Fällen wurde der Mann freigesprochen.

Angeklagter soll Arbeiten selbst korrigiert haben

Konkret warf die Staatsanwältin dem Angeklagten vor, in drei Fällen selbst Korrekturen vorgenommen und eine Schülerin am Tag nach der schriftlichen Klausur zum „Ausbessern“ angeleitet zu haben. In weiteren acht Arbeiten seien falsche Ergebnisse als richtig bewertet worden. Insgesamt wurden der Kommission damit zwölf nachträglich korrigierte bzw. manipulierte Arbeiten vorgelegt. Eine Schülerin habe für alle dieselben Stifte besorgt, den Vorschlag dazu habe der Pädagoge selbst unterbreitet. Der Angeklagte selbst räumte ein, „über das Ziel hinausgeschossen zu sein“.

Die Causa flog aufgrund von Gerüchten von Schülern der Parallelklasse auf. Laut dem Direktor der betroffenen Schule hatten sich im Winter 2014 Eltern beim Landesschulrat über mangelnde Maturavorbereitung seitens des Mathematikprofessors beschwert. In der Folge gab es Förderkurse, um die Schüler in dem Fach an das Level der Parallelklasse heranzuführen. Auf Anraten der Schulinspektorin kopierte der Direktor die abgegebenen Mathematikarbeiten stichprobenartig und bemerkte bei einem Vergleich mit den korrigierten Arbeiten in zwei Fällen Unterschiede.

Mathematiklehrer soll „Blackout“ gehabt haben

Der Verteidiger des Mathematiklehrers sprach von einem „Blackout“ seines Mandanten infolge von Überbelastung. Er wies aber zurück, dass sich der Lehrer bei der Zentralmatura in ein besseres Licht rücken wollte. Trotz der bevorstehenden Auflösung des Militärgymnasiums hätte der Angeklagte nichts zu befürchten gehabt, sondern damals sogar schon eine Zusage für ein anderes Gymnasium in der Tasche.

Zu einer allenfalls milderen Bewertung meinte der Verteidiger: „Was wäre denn das für ein Lehrer, der seinen Schülern nicht wohlwollend gegenübertritt und sagt, im Zweifel für den Schüler.“ Aus Verteidigersicht seien hier „mathematische Raffinessen“ angeklagt, erinnerte er auch an die generelle Kritik an der Zentralmatura. Dass dies enormen Druck ausgelöst habe, bestätigte auch die Schulinspektorin. Sie bekräftigte allerdings, dass die Schüler in jener Klasse im Vorfeld der Matura offenbar zu wenig Feedback bekommen hatten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

In fünf Fällen wurde der Mathematiklehrer schließlich von den Schöffen schuldig gesprochen. Weil aber sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgaben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Freisprüche gab es darüber hinaus in sieben weiteren Fällen. Laut der Richterin gingen die Schöffen davon aus, dass die Unregelmäßigkeiten bei diesen sieben Fällen versehentlich geschahen. Der Angeklagte hatte davor eingeräumt, Fehler übersehen zu haben.

Links: