Bezirksgerichte klagen über Überlastung

Die Bezirksgerichte können zahlreiche Verfahren kaum noch stemmen. Hintergrund ist die am 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Strafrechtsreform, durch die mehr Verfahren in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallen.

Mit der Strafrechtsreform wurden unter anderem die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten geändert. Während früher bereits bei einem Schaden von 3.000 Euro die Staatsanwaltschaft und damit das Landesgericht zuständig war, sind es jetzt bis zu einer Grenze von 5.000 Euro die Bezirksgerichte. Die Verfahren, die in die Zuständigkeit des Landesgerichtes fallen, gingen etwa in Wiener Neustadt im Jahr 2016 zurück - jene, die in Bezirksgerichten ermittelt und verhandelt wurden, stiegen deutlich.

Bezirksgericht Hollabrunn

ORF.at/Christian Öser

Die Bezirksgerichte sind wegen der gestiegenen Zahl an Verfahren am Limit

Zusätzliche Planstelle wird gefordert

„Es ist so, dass die Bezirksanwälte in Wiener Neustadt sehr, sehr belastet sind. Wenn man einen Vergleich mit anderen Staatsanwaltschaften anstreben will, ist es so, dass ein Viertel bis ein Drittel mehr Verfahren von den Bezirksanwälten zu bewältigen sind“, sagt die leitende Staatsanwältin in Wiener Neustadt, Barbara Haider.

Im Gerichtssprengel Wiener Neustadt gibt es 14 Planstellen für Staatsanwälte, aber nur acht für Bezirksanwälte. Haider fordert eine weitere Planstelle für die Bezirksgerichte, um die Verfahren bewältigen zu können.

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