Erleichterung beim Steuerausgleich

Mit 1. Juli 2017 tritt eine Änderung beim Steuerausgleich in Kraft. In bestimmten Fällen muss kein Antrag mehr gestellt werden, das Finanzamt zahlt Guthaben automatisch aus. Damit wird es einfacher, zu viel bezahlte Steuern zurückzubekommen.

Die automatische Arbeiternehmerveranlagung soll jenen helfen, die sich bisher nicht mit dem Thema Steuerausgleich beschäftigt haben, oder auch gar nicht damit rechnen, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. „Ganz besonders profitieren Pensionisten, die keinen schnellen Internetzugang haben oder nicht in einer großen Stadt wohnen, wo sie am örtlichen Finanzamt ein Formular ausfüllen können“, sagt Stefan Taglieber, Steuerberater in Krems.

Kriterien für automatischen Steuerausgleich

Betroffen sind von der neuen Regelung alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die bis Juni 2017 keine Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2016 abgegeben haben. Auf diese Weise wird zu viel einbehaltene Lohnsteuer automatisch refundiert.

Tipp: Alle Infos dazu findet man auch auf der Homepage des Finanzministeriums

Darüber hinaus werden aber auch noch weitere Kriterien schlagend: eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann nämlich nur dann erfolgen, wenn das Finanzministerium annimmt, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden, die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, Sonderausgaben oder Absetzbeträge gelten gemacht werden.

Lohnsteuerausgleich Formular

ORF

Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung soll man sich das Ausfüllen eines Formulares ersparen

Wenigverdiener profitieren von Negativsteuer

Einen Vorteil sollen durch die neue Regelung auch Menschen mit geringem Einkommen haben. „Menschen, die unter der Lohnsteuergrenze von 11.000 Euro pro Jahr verdienen, und denen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, können die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte Negativsteuer zurückerstattet bekommen. Das sind für das Veranlagungsjahr 2016 bei den aktiven Arbeitnehmern bis zu 400 Euro. Seit 2015 ist das auch für Pensionisten mit niedriger Pension möglich. Sofern keine Ausgleichszulage bezogen wird, können Pensionisten bis zu 110 Euro Negativsteuer für das Jahr 2016 zurück bekommen“, sagt Dominique Feigl, Steuerexpertin der Arbeiterkammer Niederösterreich.

Alle Betroffenen, die für eine Steuergutschrift in Betracht kommen, werden von der Finanzverwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2017 per Brief verständigt. „Hier ist es das Wichtigste, dass man die Bankverbindung bekannt gibt beziehungsweise überprüft, ob diese korrekt ist, und dann innerhalb von vier Wochen dem Finanzamt meldet, denn nur so kommt man dann auch wirklich rasch zu seiner Gutschrift“, rät Feigl. Verfallen kann die Gutschrift nicht. Wenn kein Bankkonto bekannt gegeben wird, bleibt die Gutschrift am Steuerkonto bestehen. Beim Finanzamt kann man dann einen Rückzahlungsantrag stellen.

Steuerausgleich rückwirkend korrigierbar

Wer nachträglich draufkommt, dass er doch etwas zum Absetzen gehabt hätte, kann das beim Finanzamt rückwirkend fünf Jahre korrigieren. Genauso ist man aber verpflichtet, etwaige Zusatzeinkünfte anzugeben. „Wenn das Finanzamt aus einem Irrtum oder Versehen heraus, weil es nicht wissen kann, dass Zusatzeinkünfte zum Beispiel aus Mieteinnahmen bestehen, bei einer antragslosen Veranlagung eine Gutschrift schickt, hat man die Pflicht sich innerhalb einer bestimmten Frist beim Finanzamt zu melden“, so Steuerberater Stefan Taglieber. Wieviel Geld die Finanzämter insgesamt ausbezahlen werden, konnte man im Finanzministerium mit Verweis auf fehlende Erfahrungswerte nicht sagen.

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