Dritte Piste: Gericht muss neu entscheiden

Mit seinem Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag das endgültige Aus für die dritte Piste am Flughafen Schwechat verhindert. Der Startschuss für den Bau ist das aber noch lange nicht. Die Causa wandert wieder zurück.

Der Flughafen Schwechat darf nach dem richtungsweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) weiter auf die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn hoffen. Die Causa wandert nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) nun zum Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zurück. Dieses sei laut VfGH-Präsident Gerhart Holzinger dazu verpflichtet „in Bindung an die Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes eine Entscheidung zu treffen“.

Das BVwG werde laut Sprecherin Dagmar Strobel-Langpaul nun so rasch wie möglich die nächsten Schritte klären und setzen. „Wir nehmen die Entscheidung des VfGH zur Kenntnis. Der VfGH hat eindeutig den Verfassungsrahmen klargestellt und eine klare Entscheidung getroffen. Diese ist jetzt im weiteren Verfahren zu berücksichtigen“, so die Sprecherin. Der BVwG warte jetzt auf die schriftliche Ausführung der Entscheidung und werde diese ausführlich analysieren.

Fall könnte auch erneut vor Höchstgerichten landen

Die am Donnerstag verkündete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bedeutet demnach nicht, dass die dritte Piste nun gebaut werden darf. Bis zur endgültigen Entscheidung könnte es laut Flughafen-Vorstand Günther Ofner „durchaus noch einige Jahre dauern“. Nach einer neuerlichen Entscheidung durch das BVwG könnte es nämlich abermals zu Einsprüchen kommen, die bis zu den Höchstgerichten gehen. Und auch im Falle einer Genehmigung, würde es noch einige Jahre dauern, bis tatsächlich Flugzeuge von einer dritten Piste starten und landen. Ofner spricht dabei von einer Bauzeit von etwa fünf Jahren.

Die Verfassungsrichter gingen am Donnerstag mit dem BVwG relativ hart ins Gericht. Die Verwaltungsrichter hätten verfassungswidrig entschieden, indem sie den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in ihre Interessensabwägung einbezogen hätten und sie hätten die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt, was die Entscheidung mit Willkür belaste - mehr dazu in Dritte Piste: Entscheid gegen Bau aufgehoben (noe.ORF.at; 29.6.2017).

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