Medikamentenverkauf für Private strafbar

Immer öfter werden auf Internetportalen Medikamente angeboten, etwa eine nicht aufgebrauchte Antibiotika-Packung oder Aspirin. Der Verkauf von Arzneimitteln ist in Österreich jedoch streng reguliert und für Private strafbar.

Eine Packung Schmerzmittel um 15 Euro kann auf den ersten Blick ein lukratives Geschäft sein. Doch das Medikament ist in Österreich rezeptpflichtig und darf somit laut Arzneimittelgesetz nur von Apotheken verkauft werden. Privatpersonen ist der Verkauf hingegen streng verboten.

AGES: „Falsche Anwendung kann Schaden anrichten“

Laut Christoph Baumgärtel von der Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) hat das einen guten Grund: „Arzneimittel sind Produkte, die eine gute und starke Wirkung haben und den Leuten wirklich sehr helfen können. Aber wenn sie falsch angewendet werden oder Arzneimittel an jemandem angewendet werden, für den sie gar nicht gedacht sind, können sie auch sehr großen Schaden anrichten.“ Zudem könne man nicht kontrollieren, ob das Medikament auch richtig gelagert, etwa gekühlt worden ist.

Medikamente im Internet AGES

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Immer öfter werden Arzneimittel auf Internetplattformen angeboten - wenn auch mit guter Absicht, ist das strafbar

Seit dem Frühjahr tauchen dennoch vermehrt Medikamente auf privaten Verkaufsplattformen wie etwa eBay oder willhaben auf. „Manche verkaufen Medikamente wohl aus praktischen Gründen, nach dem Motto: Ich brauche sie nicht mehr, aber sie wegzuwerfen wäre schade“, sagt Baumgärtel. Gleichzeitig gibt es aber den Verdacht, dass damit Sozialversicherungsbetrug begangen wird, „Arzneimittel werden etwa für 1.400 Euro angeboten, während der Verkäufer nur die Rezeptgebühr von 5,85 Euro bezahlt hat.“

Strafe von 7.200 Euro droht

Wird man beim unerlaubten Verkauf von Medikamenten erwischt, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 7.200 Euro. Erleidet der Käufer zudem einen medizinischen Schaden, kommt man auch mit dem Strafgesetz in Konflikt. Laut Thorsten Behrens von Watchlist Internet, einer Plattform, die über aktuelle Betrugsfälle im Internet informiert, ist der Plattformbetreiber hingegen nur bedingt haftbar. „Die Plattform muss, wenn sie darauf hingewiesen wird, aktiv werden und den Beitrag löschen, aber so lange die Plattform davon nichts weiß, muss sie auch nicht aktiv werden.“

Medikamente im Internet AGES

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Online-Apotheken bieten - völlig legal - rezeptfreie Medikamente an, die man an diesem Gütesiegel erkennt

Allerdings haben Plattformbetreiber oder Pharmafirmen laut Behrens auch selbst Interesse daran, illegale Verkäufe zu melden und gehen deshalb rigoros dagegen vor: „Jede Plattform, die weiter bestehen und ihren guten Ruf behalten will, wird versuchen, dass möglichst alles, was illegal ist, von dieser Plattform verschwindet.“

Ganz offiziell bieten seit zwei Jahren Online-Apotheken Medikamente an - allerdings nur rezeptfreie. Die Anbieter müssen außerdem beim Gesundheitsministerium registriert sein. Der Konsument erkennt sie an einem Gütesiegel, damit gekaufte Medikamente am Ende nicht zu unerwünschten Nebenwirkungen führen.

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