Mörder irrtümlich aus Gefängnis entlassen

In der Justizanstalt Gerasdorf (Bezirk Neunkirchen) ist ein zu zehn Jahren Haft verurteilter Mörder irrtümlich zu früh entlassen worden. Der 22-Jährige wurde von der Justizanstalt angerufen und kehrte freiwillig ins Gefängnis zurück.

Der 22-Jährige war 2012 wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, berichtete die Tageszeitung „Heute“ (Dienstag-Ausgabe). Das Landesgericht hatte seinem Antrag auf bedingte Entlassung zugestimmt, die Staatsanwaltschaft hat laut dem stellvertretenden Anstaltsleiter Thomas Binder jedoch Rechtsmittel eingelegt, „wovon wir nichts wussten“, so Binder. Der somit nicht rechtskräftige Beschluss wurde am vergangenen Freitag um 8.30 Uhr umgesetzt und der Insasse bedingt entlassen.

„Unglückliche Überschneidung“

Laut Binder traf nur etwa zweieinhalb Stunden später der Beschluss des Oberlandesgerichtes ein, der darauf gelautet habe, dass die bedingte Entlassung aufgehoben wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der Häftling aber schon auf freiem Fuß.

Laut Binder handelte es sich dabei um eine „unglückliche Überschneidung“. Die Justizanstalt kontaktierte den entlassenen Mörder per Telefon und beorderte ihn zurück ins Gefängnis. Der 22-Jährige, der bereits Ausgänge hatte, kam dieser Aufforderung freiwillig nach und kehrte in die Justizanstalt zurück. Die irrtümliche Entlassung wurde als Ausgang über das Wochenende vermerkt. Das Landesgericht prüft nun erneut den Antrag des Häftlings auf bedingte Entlassung.