Mehrjährige Haftstrafen nach Goldmünzen-Coup

Weil sie Münzen von Superfund-Gründer Christian Baha im Millionenwert ausgegraben und verkauft haben sollen, sind zwei Männer am Mittwoch zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten - beide ehemalige Beschäftigte der Superfund-Gruppe - schweren Diebstahl durch Einbruch und Geldwäscherei vor. Sie sollen laut Anklage zwischen Dezember 2014 und Anfang 2015 im Park des Schlosses in Lanzenkirchen (Bezirk Wiener Neustadt) vergrabene und einbetonierte Münzen ausgegraben sowie einen mit Beton ausgegossenen Kamin im Schloss aufgestemmt und den „Schatz“ gestohlen haben. Die Beute betrug laut Anklage insgesamt 87 Kilo Raugold sowie 50 Kilo Silbermünzen.

Die Männer im Alter von 34 und 41 Jahren bekannten sich schuldig. Der Schöffenprozess endete am Mittwoch mit unbedingten Strafen. Der 34-jährige Erstangeklagte erhielt drei Jahre, sein 41-jähriger Komplize fasste dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe aus. Die beiden wurden wegen schweren Einbruchsdiebstahls und Geldwäsche schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Münzen waren auf Schlossareal versteckt

Superfund-Gründer Christian Baha soll die Münzen zunächst in einem Safe in Wien aufbewahrt und dann zumindest einen Teil davon an drei Orten - davon an zwei Plätzen im Schloss Frohsdorf beziehungsweise im Park - versteckt haben. Dazu hatte der Unternehmer laut Staatsanwaltschaft Säcke mit Münzen füllen und nach Frohsdorf bringen lassen. Der Erstangeklagte soll diese im Schlossgarten und im Kamin eingemauert haben. Baha wollte „nicht zu viel an einem Ort lagern und im Falle einer Wirtschaftskrise schnellen und direkten Zugriff haben“, antwortete ein Superfund-Manager als Zeuge auf die Frage des Richters, warum Baha Münzen auf dem Areal seines Schlosses verstecken habe lassen.

Schloss Frohsdorf in Lanzenkirchen

ORF/Gernot Rohrhofer

Das Schloss Frohsdorf des Superfund-Gründers in Lanzenkirchen

Das angeklagte Duo soll die Beute am Tatort je zur Hälfte aufgeteilt haben. Der Erstangeklagte aus Tirol soll der Staatsanwaltschaft zufolge zunächst 1,3 Millionen Euro in Gold- und Silbermünzen in einem Schließfach bei einer Bank in Hall in Tirol sowie in einem Tresor in seinem Keller versteckt und anschließend zumindest einen Teil bei Geldinstituten verkauft haben.

Der Zweitbeschuldigte aus dem Bezirk Neunkirchen soll einen gleich großen Anteil zunächst im Keller seiner Wohnung und dann in einem extra dafür angekauften Safe gelagert haben, bevor er ebenfalls zumindest einen Teil davon veräußerte. Um anonym zu bleiben, dürfte das Duo jeweils weniger als 15.000 Euro umgetauscht haben. Weil der 34-Jährige häufig Münzen umwechselte, verlangte eine Bank laut Anklägerin schließlich einen Ausweis.

Teil der Münzen wurde zurückgebracht

Es sei ihm finanziell nicht gut gegangen, sagte der Tiroler am Mittwoch vor Gericht. Seine Frau habe kein eigenes Einkommen gehabt, für die Erfüllung des gemeinsamen Kinderwunsches habe er Tausende Euro ausgegeben. Ein „tödlicher Cocktail, ein blöder, explosiver Mix“ habe zur Tat geführt, sagte sein Verteidiger.

Die Beute hatte der Tiroler für den Lebensunterhalt sowie für Fahrzeuge und technische Geräte für seine Frau und sich ausgegeben. „Wir haben einfach gut gelebt“, sagte er. Seinen Mandanten habe sein „schlechtes Gewissen gepackt“, und er habe einen namhaften Teil seiner Beute wieder eingegraben, bevor der Coup aufflog, betonte der Rechtsanwalt. „Ich habe es nicht mehr gepackt“, meinte dieser dazu. Zur Wiedergutmachung habe er zwischen 23 und 26 Kilo Münzen - rund 800.000 Euro von seinem Anteil von einer Million - zurückgebracht.

Unbedingte Haftstrafen wegen hohen Schadens

„Ich habe mein ganzes Leben finanzielle Probleme gehabt“, begründete der 41-jährige Zweitangeklagte am Mittwoch in Wiener Neustadt, warum er sich am Ausgraben des „Schatzes“ auf dem Areal des im Eigentum des Superfund-Gründers Baha stehenden Schlosses Frohsdorf beteiligt hatte. Sein Komplize und er seien von Silbermünzen ausgegangen, schließlich fanden sich aber vor allem Goldmünzen.

Das Duo war kurz nach dem ersten Coup noch ein zweites Mal zu Werke gegangen. „Momentan glaubt man, man ist im siebenten Himmel“, aber er habe lange nicht gewusst, was er mit dem „Schatz“ machen sollte, sagte der 41-Jährige. Schließlich hatte er Münzen umgewechselt und das lukrierte Bargeld u. a. für Fahrzeuge und Reisen ausgegeben. Einen größeren Teil hatte er an Verwandte, Bekannte und einen Fußballverein verschenkt. Er sei nie darauf angesprochen worden, woher er das Geld habe, sagte der Niederösterreicher, der damals in der Schweiz beschäftigt war. „Freilich habe ich ein schlechtes Gewissen, aber ich kann es leider nicht rückgängig machen“, meinte der Mann.

Unbedingte Haftstrafen wegen hohen Schadens

Baha erschien nicht als Zeuge, die Beteiligten erklärten sich mit der Verlesung seiner Aussage einverstanden. Der Superfund-Gründer hat sich dem Verfahren mit Ansprüchen in Höhe von rund 1,78 Millionen Euro als Privatbeteiligter angeschlossen - der Betrag ergebe sich aus dem aktuellen Goldkurs, hielt sein Rechtsvertreter fest. Die Staatsanwältin beantragte in ihrem Schlussvortrag eine schuld- und tatangemessene Strafe. Die Verteidiger ersuchten um ein mildes Urteil in Form einer bedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafe beziehungsweise einer Fußfessel.

Mildernd wurden schließlich die Unbescholtenheit sowie die Geständnisse der beiden Männer sowie die Schadenswiedergutmachung gewertet. Erschwerend wirkte sich unter anderem das vielfache Überschreiten der Wertqualifikation aus. Bei einem so hohen Schaden seien unbedingte Haftstrafen zu verhängen gewesen, begründete der vorsitzende Richter das Urteil.

Die Vorhaft von November 2016 bis Jänner 2017 werde den beiden Männern angerechnet, heißt es. Dem Privatbeteiligten wurden 1,6 Millionen Euro zugesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, die Verteidiger erbaten Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Link: