Polizei zu Halloween verstärkt im Einsatz

Halloween steht vor der Tür und damit auch teils strafbare Streiche. Niederösterreichs Polizei ist verstärkt mit Streifen im Einsatz, vor allem in größeren Städten wie in Wr. Neustadt, und wird bei Strafrechtsdelikten einschreiten.

Nach dem „aus Amerika übernommenen Brauch ziehen Kinder und Jugendliche am Abend des 31. Oktober von Haus zu Haus und stellen die Bewohnerinnen und Bewohner mit den Worten ‚Süßes oder Saures‘ vor die Wahl zwischen einem bösen Streich oder einer süßen Spende“, heißt es vom Bundeskriminalamt. Aber: „Nicht alles, was ein ‚harmloser Streich‘ sein soll, ist auch erlaubt“, so der warnende Hinweis vor dem Halloween-Abend.

Der Siegeszug des Gruselfestes

ORF

Alkohol „als Hauptgrund bei Beschädigungen“

Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Beschädigen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, aber auch die Bedrohung von Menschen oder Diebstähle stellen Straftaten dar, die laut Bundeskriminalamt ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden. „Uns ist aufgefallen, dass Alkohol in den vergangenen Jahren bei Jugendlichen meist ein Hauptgrund bei diesen Sachbeschädigungen war“, sagte Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich.

Auch wenn Unter-14-Jährige noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, beispielsweise die Reinigung der Hausfassade, einklagen. Außerdem wird die Jugendwohlfahrt informiert. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten mit ihren Kindern klärende Gespräche führen, so der Rat der Polizei.

Verkleidungen und Masken nicht verboten

Verkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween sind nicht verboten, informierte das Bundeskriminalamt. Diese fallen „bei uns mittlerweile unter Traditionspflege beziehungsweise Brauchtumsveranstaltungen“. Allerdings werde man einschreiten, wenn Grenzen überschritten werden, so Baumschlager.

Zum Beispiel bei Killer-Clown, „wenn der irgendwelche Gegenstände mit sich trägt und auf Personen zielt, sind wir gesetzlich schon bei Nötigung bzw. der gefährlichen Drohung und somit bei einem Gerichtsdelikt“, sagte Johann Baumschlager gegenüber noe.ORF.at.

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