Pflegeregress: Mikl-Leitner fordert Klarstellung

Ab Jänner gehört der Pflegeregress der Vergangenheit an. Jetzt fordert das Land Niederösterreich, dass auch die Pflege von Menschen mit Behinderung bei der Entlastung berücksichtigt wird. Von dieser dürften nämlich nicht alle profitieren.

Etwa 5.000 Menschen mit Behinderung werden in Niederösterreich gepflegt. Wer wegen einer Behinderung stationär untergebracht ist, wird von der Abschaffung des Pflegeregresses profitieren. „Das Sozialministerium geht davon aus, dass auch stationäre Einrichtungen, die primär der Betreuung von Menschen mit Behinderungen dienen, von den Bestimmungen über das Verbot des Pflegeregresses umfasst sind und diese Bestimmungen analog zur Anwendung zu bringen sind“, heißt es dazu auf der Homepage des Sozialministeriums.

Anders sieht das bei jenen Männern und Frauen aus, die wegen einer Behinderung eine ambulante Pflege, etwa in einer Tagesstätte oder in betreuten Wohnungen in Anspruch nehmen. Hier orten Behindertenverbände und Behindertenanwalt eine Gesetzeslücke. Das Land Niederösterreich fordert, dass diese geschlossen werde. Eine Differenzierung sei sachlich nicht gerechtfertigt, heißt es. Der Bund müsse deshalb eine entsprechende Klarstellung treffen, um Ungleichbehandlung zu vermeiden.

Mikl-Leitner: Abschaffung muss für Schwächste gelten

Die Abschaffung des Pflegeregresses sei ein „wichtiger und entscheidender Schritt für die Entlastung der Pflegenden, deren Familien und Angehörigen“, sagt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Diese Regelung müsse aber auch für alle Menschen mit Behinderung gelten: „Es geht jetzt darum, dass hier bundesgesetzlich eine Klarstellung getroffen wird, dass auch die Schwächsten von der Abschaffung des Pflegeregresses umfasst sind.“

Gemeinsam mit den Behindertenverbänden fordere man deshalb, dass der Pflegeregress generell für alle Betroffenen falle. Die Abschaffung dürfe nicht nur für den stationären Bereich, sondern müsse auch für den ambulanten Pflegebereich in Tagesbetreuungseinrichtungen gelten, so Mikl-Leitner.

Das Land Niederösterreich richtete deshalb bereits ein Schreiben an das zuständige Sozialministerium. Bisher gebe es aber keine Reaktion, heißt es. Laut Rechnungen des Landes Niederösterreich würde die Abschaffung des Pflegeregresses für alle Menschen mit Behinderung, die in Niederösterreich gepflegt werden, etwa 4,5 Millionen Euro kosten.