Lebenslange Haft wegen Mordes an Baby

Im Prozess um den Tod seines Babys am Landesgericht St. Pölten ist ein 31-jähriger Mann nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Mutter des Säuglings wurde zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Der dreieinhalb Monate alte Bub war im Februar an den Folgen einer schweren akuten Schädel-Hirn-Traumatisierung gestorben. Bei der Obduktion zeigten sich auch schon ältere Verletzungen, etwa an Armen und Beinen, sowie mehrere Rippenbrüche. Laut medizinischen Gutachten wurde das Kind bereits einige Wochen vor seinem Tod misshandelt.

Vater wies alle Vorwürfe zurück

Laut dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk ist davon auszugehen, dass am 11. Februar „kräftig zugepackt“ und das Baby „heftig geschüttelt wurde“. Die Verletzungen seien auf „zumindest einmaliges Aufschlagen des Kopfes an einer harten Oberfläche“ zurückzuführen. Die Mutter des Säuglings war währenddessen bei Freunden in Wien. Ihr wurde vorgeworfen, ihren Pflichten nicht nachgekommen zu sein.

Der Vater wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Das Opfer war wehr- und hilflos und hatte keinerlei Chance“, sagte die Richterin Andrea Humer am Ende der Verhandlung. Die Geschworenen entschieden mit sechs zu zwei Stimmen auf Mord. Der Vater des Buben reagierte emotionslos auf die lebenslange Haftstrafe und setzte damit sein Verhalten seit Beginn des Prozesses fort. Der Angeklagte wies bis zuletzt alle Vorwürfe zurück und behauptete, seinen Sohn zu keiner Zeit verletzt zu haben.

Mutter erkannte Misshandlung ihres Babys nicht

Die Mutter des Kindes muss nicht mehr ins Gefängnis. Sie wurde zwar wegen Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen Person - ebenso nicht rechtskräftig - zu drei Jahren Haft verurteilt, aber 31 Monate werden bedingt nachgesehen, und die fünf Monate U-Haft werden ihr angerechnet. Der Frau wurde vorgeworfen, nicht erkannt zu haben, dass ihr Sohn schon Wochen vor der Tat misshandelt wurde. Ihr Verteidiger Wolfgang Blaschitz sagte dazu: „Da gab es im Beweisverfahren natürlich entsprechende Anhaltspunkte, und bei realistischer Betrachtung kann man dem nicht unbedingt widersprechen.“

Bei der Mutter des Kindes, der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten, sei eine gewisse eingeschränkte Persönlichkeit und Abhängigkeit zum Erstangeklagten festzustellen gewesen. Es sei nicht zu erwarten, dass sie rückfällig werden könnte, so die Richterin.

Links: