Die Fristen für Wahlkarten-Wähler

Wer bei der Landtagswahl am Sonntag per Briefwahl mitmachen will, sollte sich beeilen: Schriftlich muss die Wahlkarte bis heute bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein, persönlich kann sie bis Freitag beantragt werden.

Schriftliche Anträge müssen bis heute, Mittwoch, um Mitternacht bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein, informierte Landtagspräsident Hans Penz am Mittwoch in einem Hintergrundgespräch. Persönlich kann die Wahlkarte noch bis Freitag um 12.00 Uhr beantragt werden.

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„NÖ heute“, 24.1.2018

30.000 Beisitzer und Ersatzbeisitzer sind am Sonntag in insgesamt 2.623 Wahllokalen in Niederösterreich im Einsatz. Wer seine Stimme persönlich abgibt, kann dies in Euratsfeld (Bezirk Amstetten) und in einem Wahllokal in Wiener Neustadt bereits ab 6.00 Uhr Früh tun. Die ersten Wahllokale machen bereits um 10.00 Uhr zu, bis 16.00 Uhr sind die meisten geschlossen. Nur zwei Wahllokale - in den Gemeinden Wolfsgraben (Bezirk St. Pölten-Land) und Rohrendorf bei Krems - schließen erst um 17.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.

Wahlkarte muss ausgefüllt und unterschrieben sein

Wer seine Wahlkarte nicht persönlich am Gemeindeamt abholen kann, kann auch jemand anderen dazu bevollmächtigen. Verwendet man die Wahlkarte für die Briefwahl - füllt man also den Stimmzettel aus, klebt das Kuvert zu und unterschreibt die eidesstattliche Erklärung -, muss sie am Sonntag um 6.30 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingelangt sein. Allenfalls kann man sie noch persönlich oder von einem „Boten“ am Sonntag im „eigenen“ Wahllokal abgeben.

Will man am Sonntag aber - irgendwo in Niederösterreich - in ein „fremdes“ Wahllokal gehen, darf man die Wahlkarte nicht unterschreiben und das Kuvert nicht zukleben. Für diese Wahlkarten-Wähler muss in jeder Gemeinde mindestens ein Wahllokal eingerichtet werden. Für die Landtagswahl am 3. März 2013 wurden 100.608 Wahlkarten ausgestellt, die Tendenz ist laut Penz steigend.

Es gilt der Grundsatz „Name vor Partei“

Gültig gewählt wird, wenn auf dem Stimmzettel zumindest eine Partei oder ein Kandidat angekreuzt wird. Es gilt der Grundsatz „Name vor Partei“ - also gilt die Stimme für die Partei, der ein angekreuzter Vorzugsstimmen-Kandidat angehört, und nicht für eine angekreuzte andere Partei. Bis zu drei Kreuze sind möglich - für eine Partei sowie jeweils einen Kandidaten auf der Landesliste und im Regionalwahlkreis.

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Im Gegensatz zur Nationalratswahl werden Briefwahlstimmen bereits am Sonntag mitausgezählt, in „fremden“ Wahlkreisen abgegebene Wahlkarten erst danach - dies waren 2013 lediglich 1.574 Stimmen. Ein vorläufiges Endergebnis wird am Sonntag gegen 19.00 Uhr erwartet. Das amtliche Endergebnis wird nach einer Sitzung der Landeswahlbehörde am Donnerstag um 14.00 Uhr feststehen.