Wahltag: 30.000 Wahlbeisitzer im Einsatz

1.386.343 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sind am Sonntag wahlberechtigt. Mehr als 30.000 Wahlbeisitzer und Ersatzbeisitzer sind dabei im Einsatz. Ab 6.00 Uhr in der Früh öffnen bereits vereinzelt die ersten Wahllokale.

In ganz Niederösterreich öffnen am Sonntag 2.623 Wahllokale ihre Pforten. In zwei Wahllokalen, in Euratsfeld (Bezirk Amstetten) und in Wiener Neustadt, kann man bereits ab 6.00 Uhr seinen Stimmzettel abgeben. Die meisten Wahllokale öffnen zwischen 7.00 und 9.00 Uhr und sind bis 16.00 Uhr auch wieder geschlossen.

Nur in Wolfsgraben (Bezirk St. Pölten) und Rohrendorf bei Krems (Bezirk Krems) kann man bis 17.00 Uhr wählen. Eine Übersicht über die Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite des Landes Niederösterreich unter noe.gv.at. Zudem sind die Öffnungszeiten auf der Amtstafel am Gemeindeamt oder in der amtlichen Wahlinformation, die spätestens in der Woche vor der Wahl ausgeschickt wurde, bzw. auf der Internet-Homepage der Gemeinde zu finden.

Wahl 17

APA/Georg Hochmuth

108.632 Wahlkarten wurden beantragt

108.632 Wahlberechtigte haben bei ihren Gemeinden eine Wahlkarte beantragt. Das sind um circa 8.000 mehr als vor fünf Jahren. Wahlkarten, die am Sonntag im eigenen Sprengel abgegeben werden, werden auch am Sonntag schon ausgezählt, jene aus fremden Sprengeln erst später - mehr dazu in Die Fristen für Wahlkarten-Wähler (noe.ORF.at; 24.1.2018).

Landtagswahl 2018 auf noe.ORF.at:

Alle Informationen und Hintergrundberichte zur Wahl finden Sie bis 28. Jänner hier.

Wählen dürfen am Sonntag all jene Österreicher mit ordentlichem Wohnsitz in Niederösterreich, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden - und zwar auch mit Zweitwohnsitz, wenn wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Interessen in der Gemeinde bestehen. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. zu mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, verurteilt wurden. Heuer wählen etwas mehr Frauen als Männer. Insgesamt gibt es dieses Mal weniger Wahlberechtigte als bei der letzten Landtagswahl vor fünf Jahren, was auf die Neuregelung für Zweitwohnsitzer zurückführen ist.

Amtliches Endergebnis steht am Donnerstag fest

Im Wahllokal wird ein Ausweis benötigt, wenn der Wahlbehörde die Person nicht persönlich bekannt ist. Wurde eine Wahlkarte beantragt, muss diese ins Wahllokal mitgenommen werden. Das Fotografieren des ausgefüllten Stimmzettels ist nicht verboten, ebenso ist es nicht verboten, das Bild auf Facebook oder Twitter zu posten. Hingegen ist es nicht erlaubt, den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat.

Sendungshinweis

„NÖ heute“, 27.1.2018

Der Stimmzettel ist persönlich auszufüllen. Ausnahmen gibt es für schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler, die sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen dürfen. Außerdem muss der Stimmzettel gut leserlich angekreuzt werden. Eine Vorzugsstimme kann an einen Kandidaten von der Landesliste sowie an einen Wahlkreis-Kandidaten vergeben werden. Alle Kandidaten - Land und Wahlkreis - stehen auf dem Stimmzettel. Das amtliche Endergebnis der Landtagswahl soll am Donnerstag gegen 14.00 Uhr feststehen.

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