Bankomaten gesprengt: Acht Jahre Freiheitsstrafe

Ein 42-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt nicht rechtskräftig zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann war an mehreren Bankomatsprengungen beteiligt.

Der Mann aus Rumänien war wegen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch, begangen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, angeklagt. Er sei von 2010 bis 2014 an Bankomatsprengungen beteiligt gewesen.

Zum Prozessauftakt im März hatte der in Deutschland Vorbestrafte die Taten bestritten und sich nicht schuldig bekannt. Er sei seit 2010 vielleicht fünfmal in Österreich gewesen, meinte der 42-Jährige - allerdings geschäftlich im Zusammenhang mit seiner Transportfirma oder auch zum Einkaufen - mehr dazu in Bankomat gesprengt: Angeklagter widerspricht (noe.ORF.at; 8.3.2018).

300.000 Euro Schaden durch Sprengungen

Um die Geldausgabegeräte zu knacken, wurde ein Gas-Sauerstoff-Gemisch eingebracht und gezündet, schilderte der Staatsanwalt. Laut Anklageschrift wurden die Coups - drei vollendete Sprengungen in Nieder- und Oberösterreich sowie zwei Versuche - von einer Bande in wechselnder Rollenverteilung zusammen mit anderen Tätern verübt. Der Schaden beträgt über 300.000 Euro.