Jährlich Hunderte Anzeigen wegen Wilderei
Der Begriff der Wilderei umfasst schon den Versuch, ein Tier zu erlegen, sowie die Beschädigung anderen Besitzes bei der illegalen Pirsch. Als schwerwiegend wertet das Gesetz dabei, wenn es sich um Sachwerte von mehr als 3.000 Euro handelt, Tiere in der Schonzeit geschossen oder den Wildbestand gefährdende Fallen und Giftköder verwendet werden. Ein ausgewachsener Hirsch kann einen Wert von 6.000 Euro erreichen. Auch gewerbsmäßige Wilderei gilt als schwerer Gesetzesverstoß.
Polizei Türnitz
Bei schwerer Wilderei bis zu drei Jahre Haft möglich
Im Vorjahr gab es 287 Anzeigen wegen einfachem und 34 wegen schwerem Eingriff in das Jagd- und Fischereirecht. In der Dekade davor pendelte die Zahl zwischen 300 und 500 Anzeigen. Laut Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Innenministerium für das Jahr 2011 wurden im Zusammenhang mit Wilderei in 55 Fällen Haftstrafen verhängt. Für 2012 liegen noch keine Zahlen vor.