Die Fristen für Wahlkarten-Wähler
Schriftlich - also online, per Brief oder Fax - kann die Wahlkarte noch bis Mittwoch beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Je früher der Antrag, desto besser, heißt es bei der Landeswahlbehörde, weil die Wahlkarte dann meist noch per Einschreiben zugestellt werden muss.
APA/Helmut Fohringer
Wer die Wahlkarte persönlich beantragt und auch abholt, kann das noch bis Freitag, 12.00 Uhr, tun. Mit der Wahlkarte kann man schon vor dem 15. Oktober per Briefwahl wählen. Die Wahlkarte muss dabei unbedingt unterschrieben sein und bis Sonntag, 17.00 Uhr, bei der Wahlbehörde einlangen.
Trotz Wahlkarte am Sonntag wählen
Möglich ist es auch, trotz Wahlkarte erst am Sonntag zu wählen, und zwar mit der - nicht unterschriebenen - Wahlkarte in eigenen Wahlkarten-Wahllokalen in ganz Österreich. Ausgefüllte Wahlkarten können außerdem auch am Sonntag in jedem Wahlsprengel zu deren Öffnungszeiten abgegeben werden, ebenso auf der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat von 8.00 bis 17.00 Uhr.
Link:
- Informationen zur Briefwahl (Innenministerium)