Kirchenaustritte: Namen veröffentlichen „gesetzeswidrig“
Die Erzdiözese hielt dazu fest, dass die Veröffentlichung der Namen „sowohl nach staatlichen (Datenschutz) wie nach kirchlichen Vorschriften nicht erlaubt“ sei. Die Betroffenen würden „um Verzeihung“ gebeten.
Der verantwortliche Pfarrer sei von der Diözesanleitung informiert worden. Er habe den Fehler „sofort eingesehen und es übernommen, sich bei den betroffenen Menschen persönlich zu entschuldigen“. Die Erzdiözese Wien werde aus gegebenem Anlass ihre Pfarren erneut an das Recht der Ausgetretenen auf Vertraulichkeit hinweisen - mehr dazu in Pfarrer veröffentlichte Namen von Ausgetretenen.