Keine Entschädigung wegen Gesetzesverstößen
Konkret betrifft das Bewohner der Strombadsiedlung, der Schwarzen Au, der Strandbadsiedlung oder der Pionierinsel, berichten auch die Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN). Viele Menschen betrachten ein kleines Häuschen, auf Stelzen gebaut und direkt an der Donau gelegen, als idealen Zweitwohnsitz. Einige Siedlungsbewohner in Klosterneuburg und Kritzendorf meldeten jedoch der Behörde nicht, dass sie in ihrem Häuschen auch einen Wohnsitz haben.
Zahlreiche Verstöße gegen Bau- und Wasserrecht
Das verstößt einerseits gegen das Meldegesetz, und andererseits scheinen jetzt einige nach dem Hochwasser leer auszugehen. Bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg sind von derzeit 450 Schadensmeldungen 170 abgewiesen worden, sagt Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP): „Das ist eine eklatant hohe Zahl, die wir gar nicht so hoch erwartet hätten, und wir sehen, dass hier das Meldegesetz scheinbar nicht greift.“
APA/Herbert P. Oczeret
Probleme gibt es aber auch beim Bau- und beim Wasserrecht. Um die Stützen eines Hauses darf nicht gebaut werden, denn das Wasser kann bei einer Überschwemmung nicht richtig abfließen, Massen von Schlamm wären die Folge: „Jene, die gegen Baubewilligungen oder Wasserrechtsbewilligungen verstoßen haben, denen ist überhaupt nichts zu zahlen", erklärt Schmuckenschlager.
Jedes Jahr gebe es wegen gesetzwidrigen Bauens mindestens zehn Verfahren, so der Bürgermeister. Ausgenommen sind in diesen Siedlungen nur jene Häuser, die schon vor Jahrzehnten gebaut wurden, denn sie unterliegen dem damaligen Baurecht, sagt Schmuckenschlager.
Links:
- Aufräumen in Klosterneuburg beendet (noe.ORF.at; 21.6.2013)
- Helfer noch immer im Einsatz (noe.ORF.at; 18.6.2013)
- NÖN-Artikel
- Stadtgemeinde Klosterneuburg (Website)