Mountainbiker fordern mehr Rechte
Die etwa 50 Mountainbiker forderten unter dem Titel „legal biken“ klare gesetzliche Regelungen für diesen Sport und erklommen dazu erneut den Berg mit den Rädern - allerdings diesmal zu Fuß. Das Fahren ist nämlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt, und diese gibt es hier nicht, erklärt Dietmar Gruber, der Initiator der Protestaktion: „Wir Mountainbiker sind zunehmend mit diesen teuren Besitzstörungsklagen konfrontiert. Vor einem Jahr hatten vier Mountainbiker die ‚wahnwitzige‘ Idee, mit dem Rad zur Bergmesse zu fahren: Sie wurden dann auf 15.000 Euro verklagt.“
ORF/Markus Posch
„Bei uns in Tirol ist es genau das Gleiche, und da muss man was tun! Wir haben überall die Verbotsschilder stehen“, schildert Robert Rostek, der aus Innsbruck zu der Protestaktion anreiste. Lukas Matasovsky aus Sollenau (Bezirk Wr. Neustadt): „Ich bin jetzt seit 20 Jahren Radfahrer und habe nie verstanden, warum das in Österreich nicht geht. Früher ist man auf einem Feldweg mit dem Rad von einer Ortschaft in die andere gefahren. Warum geht das nicht auf einem Forstweg.“
Mountainbiker fordern neue gesetzliche Regelung
Blieben die Biker lediglich auf den Forstwegen, sei das auch für die Jägerschaft kein Problem. „Na, die Mountainbiker wollen halt immer mehr, die wollen durch den Wald und das ist halt ganz schlecht für´s Wild! Aber wenn sie auf den Wanderwegen bleiben, dann stört das niemanden“, sagt der Jäger Anton Hinterhofer.
Die etwa 50 Biker waren sich am Montag in Lilienfeld einig: Eine neue gesetzliche Regelung müsse her, die nicht nur Wanderer, sondern auch Mountainbiker auf den Forstwegen zulasse. Diese Forderung wurde heute in einem Brief an Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) übermittelt.
Ministerium ist an Konfliktlösung interessiert
Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es in einer ersten Reaktion, dass man immer daran interessiert sei, Konflikte zu lösen. Es gebe bereits viele gute Beispiele, in denen die Interessen aller Betroffenen, nämlich Sportler und Grundeigentümer, berücksichtigt wurden.
Link:
- Jagdpächter klagt Mountainbiker: Vergleich (noe.ORF.at; 4.6.2014)