SPÖ Baden wird Ergebnis anfechten

Nachdem die nochmalige Auszählung der Stimmen nach der GR-Wahl in Baden für einen Knalleffekt und eine Mandatsverschiebung von der SPÖ zur ÖVP geführt hat, kündigt die SPÖ nun an, die Wahl anfechten zu wollen.

Es geht um eine Stimme, die die SPÖ nach der Auszählung verloren hat, zusätzlich seien noch fünf weitere Stimmen zur ÖVP von anderen Parteien oder Listen gewandert, sagt der Badener SPÖ Chef Markus Riedmayer. Deswegen habe die SPÖ ein Mandat verloren, das nun der ÖVP zugewiesen wurde - mehr dazu in Baden: Schwarz-Grün weiter möglich?.

SPÖ Baden bereitet Einspruch vor

Man werde die Wahl auf jeden Fall anfechten, denn es sei nicht auszuschließen, dass bei dem neuerlichen Auszählen durch die Gemeindewahlbehörde auch wieder Fehler passiert sind. Man werde den Einspruch nun vorbereiten und bei der Landeswahlbehörde einbringen, sagt Riedmayer.

ÖVP-Bürgermeister Kurt Staska zeigt sich gelassen, es seien alle Parteienvertreter bei der Auszählung anwesend gewesen. Er verstehe aber, dass die SPÖ das Ergebnis schmerzt. Gespräche werde es nächste Woche mit allen Parteien geben, die konstituierende Gemeinderatssitzung in Baden ist für den 3. März vorgesehen.

Frühestens am 10. Februar können nach den GR-Wahlen die konstituierenden Sitzungen der neuen Gemeinderäte stattfinden. Das sieht der Wahlkalender vor. In den beiden größten Städten, in denen es am Sonntag um Stimmen und Mandate gegangen war, Wiener Neustadt und Klosterneuburg, wird nach Angaben aus den jeweiligen Rathäusern der 20. Februar angepeilt.

Frist für Anfechtungen bis 9. Februar

Anfechtungen der Wahlen müssen bis spätestens 9. Februar erfolgt sein. Der späteste Termin für konstituierende Sitzungen ist der 10. März. Spätestens bis 17. März sind die Wahlen des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes anfechtbar, wenn diese am letzten möglichen Tag erfolgt sind.

Bei Anfechtung einer Gemeinderatswahl muss die konstituierende Sitzung des Gemeinderates spätestens vier Wochen nach Einlangen der Entscheidung der Landes-Hauptwahlbehörde stattfinden, sofern nicht die Wahl ganz oder teilweise zu wiederholen ist, heißt es im Wahlkalender.

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