Verschärfte Regeln im Asylrecht
Freiwillige Rückkehr statt zwangsweise Abschiebungen - darauf setzt der Staat laut Innenministerium. Betroffene, die bei der Ausreise bisher nicht kooperiert haben, können ab sofort bis zu sechs Wochen in Beugehaft genommen werden. So will man sie doch noch zur freiwilligen Ausreise bewegen, heißt es vom Innenministerium. Dafür sind auch eigene Rückkehrzentren angedacht. Der Vorteil: Unkooperative Asylwerber können nicht mehr untertauchen und zwangsweise abgeschoben werden.
Geldstrafen bis zu 15.000 Euro
Durch die Reform des Fremdenrechts können künftig auch Geldstrafen ausgesprochen werden. Asylwerbern, die Österreich nach Ende der Ausreisefrist nicht verlassen haben oder illegal wieder eingereist sind, droht eine Strafe bis zu 5.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro. Kann die Strafe nicht bezahlt werden, droht eine Ersatzhaft bis zu sechs Wochen.
In der Grundversorgung gilt ab sofort eine Gebietsbeschränkung. Das bedeutet, dass Asylwerber nur noch in ihnen zugewiesenen Unterkünften staatliche Hilfe bekommen. Außerdem dürfen sie ihren Bezirk nicht mehr verlassen, teilte das Innenministerium mit. Der Druck in Richtung Ausreise soll damit erhöht werden.
Links:
- Kritik an Verlegung von Flüchtlingen (noe.ORF.at; 27.10.2017)
- Flughafen: Asylquartier findet neue Bestimmung (noe.ORF.at; 24.10.2017)
- Immer mehr Asylquartiere werden geschlossen (noe.ORF.at; 9.10.2017)
- Erstmals seit 2015 unter 10.000 Flüchtlinge (noe.ORF.at; 5.9.2017)