Bankomat gesprengt: Angeklagter widerspricht

Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Freitag ein Rumäne wegen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls vor Gericht gestanden. Laut Anklage soll er drei Bankomaten gesprengt haben. Der 42-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rumänen vor, zwischen 2010 und 2014 Mittäter bei drei Bankomat-Sprengungen in Nieder- und Oberösterreich beteiligt gewesen zu sein. Zwei weitere Male (in Wiener Neudorf und Wiener Neustadt) blieb es beim Versuch. Um die Geldausgabegeräte zu knacken, wurde ein Gas-Sauerstoffgemisch eingebracht und gezündet, schilderte der Staatsanwalt.

Laut Anklageschrift wurden die Coups von einer Bande in wechselnder Rollenverteilung verübt. Beim Vorfall 2010 in Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling) lag der Schaden bei 130.000 Euro. In Biedermannsdorf (Bezirk Mödling) wurde 2012 ein Schaden von 60.000 Euro verursacht - mehr dazu in Diebe sprengen Bankomat (noe.ORF.at; 30.1.2012). Ein weiterer Vorwurf betraf die Diebstähle von zwei Pkw im Dezember 2013 in Wien und ein Monat darauf in Linz.

Angeklagte hatte zehn Alias-Namen

Der Angeklagte bestritt die Taten und bekannte sich nicht schuldig. Sein Verteidiger bezeichnete es als schwierig, nach so langer Zeit zu rekonstruieren, was sein Mandant damals tatsächlich gemacht hatte. Eine Vertragsunterzeichnung würde etwa beweisen, dass der Rumäne an einem der genannten Daten in seiner Heimat gewesen sei, so der Verteidiger. Dort betreibt der 42-Jährige mit seiner Frau ein Bau- und Transportunternehmen.

Laut Richterin weist der Rumäne in Deutschland bereits vier Vorstrafen wegen Vermögensdelikten auf. Die insgesamt zehn Alias-Namen, die ihm vorgehalten wurden, begründete er mit seinen - erfolglosen - Versuchen, in Deutschland Asyl zu beantragen. Er sei seit 2010 vielleicht fünf Mal in Österreich gewesen, meinte er - geschäftlich im Zusammenhang mit seiner Transportfirma oder auch zum Einkaufen.

Verteidiger will weitere Zeugen befragen

Zeugen, darunter Bankangestellte der damals betroffenen Geldinstitute, konnten wenig konkrete Aussagen zur Causa machen. Ein Zeuge hatte in einem Fall vor einem Bankomat Männer beobachtet, die ihm in gebrochenem Deutsch gedeutet haben sollen weiterzufahren. Den Angeklagten erkannte der Mann aber nicht.

Auf Antrag der Verteidigung sollen nun weitere Zeugen gehört werden, unter anderem soll jener rumänische Bürgermeister, bei dem der 42-Jährige damals einen Termin gehabt haben soll, per Video-Konferenz zugeschaltet werden. Die Verhandlung wurde deshalb auf unbestimmte Zeit vertagt.