Erlass soll illegale Schlachtungen unterbinden

Mit einer neuen Regelung will die Bundesregierung gegen „illegale Hinterhofschlachtungen“ vorgehen. Der für Tierschutz zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) begrüßt den Erlass des Sozialministeriums, der ab 15. August gilt.

Laut der FPÖ soll mit der neuen Regelung die tierquälerische und hygienisch gefährliche Tötung von rund 25.000 Schafen pro Jahr ein Ende finden. Nicht eingegriffen werde in rituelle, ordnungsgemäß durchgeführte Schächtungen an dafür geeigneten Orten, wird von freiheitlicher Seite betont. Kurz vor Beginn des islamischen Opferfests (heuer von 21. bis 24. August) tritt der Erlass in Kraft.

Fleischbedarf muss gemeldet werden

Rituelle Schlachtungen nur in zugelassenen Schlachthöfen und keine Tierverkäufe ohne Beschau durch einen Tierarzt - das soll mit der neuen Regelung sichergestellt werden. Laut Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) müssen die Glaubensgemeinschaften bei der Behörde ihren Bedarf an Fleisch aber anmelden: „So wird man das Schächten nur mehr für jene ermöglichen, die in der Ausnahmeregelung des Bundestierschutzgesetzes vorgesehen sind. Es soll aber kein unkontrolliertes Schächten geben.“

Die Glaubensgemeinschaften müssen ihren Fleischbedarf in Kilogramm angeben. Dieser werde dann mit jenem der vergangenen Jahre verglichen. Waldhäusl gesteht ein, dass die behördlichen Kontrollen nicht einfach seien. In Niederösterreichs Schlachthöfen werden pro Jahr legal 10.000 Schafe geschächtet. Laut Waldhäusl kommen die Abnehmer meist aus Wien.

Schächten sorgte für Diskussionen

Erst vor kurzem hat es eine ähnliche Debatte in Niederösterreich gegeben. Damals ging es nicht um illegale Schlachtungen, sondern um das legale Schächten, also das rituelle Schlachten von Tieren. Der Zugang zu geschächtetem Fleisch wurde neu geregelt. Nachdem es Aufregung um mögliche Registrierungen von Konsumenten geben hatte, wird es weder Registrierungen noch verpflichtende Namenslisten geben.

Links: