Vorläufiges Obduktionsergebnis nach Bluttat

Nach der Bluttat in Bockfließ (Bezirk Mistelbach) am Donnerstag bestätigt das vorläufige Obduktionsergebnis einen gewaltsamen Tod der drei Opfer. Für den Anwalt des Beschuldigten ist dessen Krankheit zentral.

„Sie sind an den Folgen der Schüsse gestorben“, sagte Doris Demler von der Staatsanwaltschaft Korneuburg.. Genauere Erkenntnisse soll das schriftliche Obduktionsgutachten bringen. Dieses wird laut Demler in etwa sechs Wochen vorliegen. Details hinsichtlich der Anzahl der vom 54-Jährigen abgegebenen Schüsse konnte die Sprecherin der Anklagebehörde nicht nennen. Die in Auftrag gegebenen toxikologischen, psychiatrischen und gerichtsmedizinischen Gutachten könnten in etwa sechs bis acht Wochen vorliegen. „Es lässt sich aber nicht genau abschätzen, wie schnell die Gutachter fertig sind“, räumte Demler ein.

Der 54-jährige Weinviertler steht unter dem Verdacht des Mordes an seinem Bruder, dem Vater und der Stiefmutter. Der Streit dürfte nach dem Mittagessen im Kaminzimmer des Schlosses eskaliert sein. Laut Medienberichten soll der Mann bei der Tat nicht alkoholisiert gewesen sein, demnach wurden mit dem Schrotgewehr fünf Schüsse abgegeben. Über den Verdächtigen wurde am Samstag Untersuchungshaft verhängt, diese ist vorläufig bis 31. Dezember befristet - mehr dazu in Nach Bluttat: U-Haft über 54-Jährigen verhängt (noe.ORF.at; 15.12.2018).

Anwalt: Krankheit Grund für Erinnerungslücken

Der Beschuldigte könne sich an die Tat nicht erinnern, sagte dessen Verteidiger Peter Philipp. Grund dafür sei die Krankheit Neurofibromatose, bei der Tumore auftreten würden. „Diese Tumore hat er im ganzen Körper, sie haben jetzt auch das Gehirn befallen. In einer solchen Ausnahmesituation, einer Stresssituation, in der er fürchterliche Schmerzen hat, ist er verwirrt“, sagte Philipp. Derartiges sei in den letzten zwei Jahren bereits mehrmals vorgekommen.

„Er war in dieser halben Stunde oder Stunde unzurechnungsfähig“, betonte Verteidiger Philipp. Von den Gerichtssachverständigen erwartet der Anwalt nun einen Bericht, der die Möglichkeit dieser Auswirkung der Krankheit bestätigt.

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